Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0542Ausgegeben am 02.05.2014

Eing. Dat. 02.05.2014

 

 

 

 

 

Grundstückstausch Waldstraße 217, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 138/14 (Dez. I, Amt 80) vom 30.04.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 14 Nr. 123/1 und 142/1 die in der Anlage gekennzeichneten Teilflächen A und B mit gesamt ca. 608 m² und erhält die Teilfläche C aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 14 Nr. 160 und 161 mit ca. 256 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche ist eine Herauszahlung i. H. v. 73.920 EUR (210 EUR/m² erschließungsbeitragsfrei) innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss sowie Pfand- und Lastenfreiheit zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 6.500 EUR stehen beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Entstehende Erschließungskosten i.H.v. rund 9.000 EUR werden über die Herauszahlung gemäß Ziffer 2 zwischen den Ämtern 60 und 80 verrechnet.

6.     Der Tauschpartner verpflichtet sich, das Stammgrundstück innerhalb von 2 Jahren einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Die auf die Stadt übergehende Fläche wird durch den Tauschpartner geräumt. Die schraffierte Fläche an der südöstlichen Ecke (Anbindung der künftigen Zufahrt der Kleingartenanlage an die Waldstraße) wird vom Tauschpartner im Rahmen der Baumaßnahme mit angelegt. Die hierfür entstehenden Kosten i.H.v. ca. 10.500 EUR werden mit der Herauszahlung gemäß Ziffer 2 verrechnet.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

7.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Erwerbers.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Seit dem Abbruch der Baulichkeiten, die auf dem früher vermieteten städtischen Grundstück Nr. 142/1 direkt an der Waldstraße standen und 2005 abgebrochen wurden, wurden verschiedene Überlegungen hinsichtlich einer Grundstücksarrondierung südlich der ARAL-Tankstelle angestellt.

 

In den Entwürfen des grünordnerischen Gestaltungsplans zum Bebauungsplan Nr. 599, dessen Aufstellung 1993 beschlossen wurde, ist die städtische Fläche südlich des Flurstücks Nr. 160 als öffentliche Grünfläche dargestellt. Der nicht rechtskräftige Bebauungsplan soll der Sicherung der bestehenden Kleingartenanlage und öffentlichen Grünfläche dienen. Bei einer Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wären der Geltungsbereich und der grünordnerische Gestaltungsplan entsprechend anzupassen. Die Grundzüge der Planung werden durch den Grundstückstausch nicht berührt.

 

Die bisherigen Mieter des privaten Grundstücks Waldstraße 217 haben die Fläche zwischenzeitlich geräumt; eine Neuvermietung bzw. Neubebauung steht bevor. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung wird eine Arrondierung unbedingt empfohlen, um für die vorgesehene Bebauung eine wirtschaftliche Grundlage zu schaffen und den Mietinteressenten eine gut zugeschnittene Grundstücksfläche anbieten zu können.

 

Gleichzeitig kann die seit längerer Zeit vorgesehene Zufahrt für den Kleingärtnerverein gesichert werden. Die dem Kleingärtnerverein zur Verfügung stehenden Parkplätze reichen schon lange nicht mehr aus. In Abstimmung mit der Stadtplanung wird daher angestrebt, die zu erwerbende Teilfläche C dem Verein als Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Die Anbindung der künftigen Zufahrt an die Waldstraße erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme.

 

Auf die Eintragung eines Vorkaufsrechtes wird verzichtet, damit die Flächen kataster­rechtlich verschmolzen werden können. Der Eigentümer des Grundstücks Waldstraße 217 ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan

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