Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0549Ausgegeben am 19.05.2014

Eing. Dat. 19.05.2014

 

 

 

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 19.05.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Stadtverwaltung zu erstellen.

 

2.    Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob in Offenbach eine Antidiskriminierungsstelle für Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung eingerichtet werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen und zu berichten, ob eine solche Stelle hauptamtlich, zum Beispiel über eine Finanzierung mit Fördergeldern oder durch Umschichtung in der Verwaltung, eingerichtet werden kann, oder ob diese zunächst ehrenamtlich organisiert werden müsste. Zu beachten ist auch, dass die Antidiskriminierungsstelle einfach und barrierefrei für die Bürger erreichbar sein muss.

 

 

Begründung:

 

In einigen Städten existieren bereits so genannte „Antidiskriminierungsrichtlinien“ für die Stadtverwaltungen, in Offenbach ist dies noch nicht der Fall. Die antragstellenden Fraktionen halten die Aufstellung von Antidiskriminierungsrichtlinien für erstrebenswert, dabei kann man sich an den Richtlinien anderer Städte orientieren.

 

Auf Bundesebene existiert inzwischen eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle. Da die Erreichbarkeit für konkrete Diskriminierungsfälle vor Ort jedoch nicht gegeben ist, richten immer mehr Städte (z.B. Frankfurt seit 1993, München, Nürnberg, Hannover) eigene Ombudsstellen gegen Diskriminierung ein. Diese verfügen über die notwendige Niedrigschwelligkeit eines solchen Angebots.

 

Die Verantwortlichen wirken beratend oder vermittelnd. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass häufig lediglich Missverständnisse vorliegen, die dann in Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle ausgeräumt werden können. Bei tatsächlicher Diskriminierung erfolgen weitergehende Beratungen.

 

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt: Antidiskriminierungsstellen können ein friedliches Zusammenleben in der Stadt fördern.

 

Die Antidiskriminierungsstelle sollte möglichst einfach und barrierefrei für die Bürger erreichbar sein.

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