Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0550Ausgegeben am 19.05.2014

Eing. Dat. 19.05.2014

 

 

 

 

 

Annahme kostenloser Saisonkarten des OFC zu Repräsentationszwecken

Antrag CDU vom 19.05.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Kostenlose Saisonkarten des OFC zu Repräsentationszwecken darf der Magistrat der Stadt Offenbach am Main als Vertreter der Stadt nur unter Beachtung nachfolgender Punkte annehmen:

 

-       Eine Verwendung der kostenlosen Saisonkarten darf grundsätzlich nur in Begleitung des Oberbürgermeisters oder eines von ihm beauftragten Repräsentanten der Stadt Offenbach (z.B. Dezernenten) erfolgen.

 

-       Als Gäste bei der Verwendung der kostenlosen Saisonkarten kommen ausschließlich Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft bzw. wichtige Investoren und sonstige Wirtschaftsvertreter in Betracht.

 

-       Alle Magistratsmitglieder haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Verwendung der kostenlosen Saisonkarten zu machen. Über die Verwendung im Einzelnen entscheidet der Oberbürgermeister oder ein anderes Magistratsmitglied.

 

-       In einem jährlichen Bericht zum Ende der Spielsaison informiert der Oberbürgermeister den Magistrat über die Anzahl der eingeladenen Gäste; aufgeteilt nach politischen Repräsentanten, Investoren und sonstigen Wirtschaftsvertretern etc. In geeigneter Form sind Datum, Anzahl und Name/n des/der Begünstigten und der dienstliche Zweck in diesem Bericht aufzuführen.

 

-       Einladungen an Gäste berücksichtigen grundsätzlich folgende Aspekte: Die Einladung erfolgt formal und schriftlich an das Büro des Adressaten und enthält gegebenenfalls einen Hinweis auf dessen allgemeine Compliance-Regelungen.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach eingehender und konstruktiver Kritik der antragstellenden Fraktion an der bisher geübten Praxis bei der Nutzung der hier in Rede stehenden OFC-Freikarten hat der Magistrat am 19.03.2014 endlich Richtlinien für die Zukunft beschlossen.

 

Sie entsprechen jedoch nicht der auch vom Regierungspräsidium geforderten Transparenz über die tatsächliche Verwendung der Karten.

 

Bei einer vereinfachten Darstellung der Gäste rein nach Personengruppen und ohne Namensnennung, so wie vom Magistrat beschlossen, ist die notwendige Transparenz weiterhin nicht gegeben. Bei entsprechender Motivation ist nahezu jeder Bürger einer solchen Gruppe zuzuordnen, sogar Familienangehörige.

 

Von Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte bei einer Nennung der Gäste in geeigneter Form, wie vom Oberbürgermeister immer wieder vorgetragen wurde, ist in dem Schreiben des Regierungspräsidiums vom 08.05.2014 nichts zu lesen. Dies erscheint auch nicht notwendig, besuchen doch Oberbürgermeister und Gäste eine öffentliche Veranstaltung.  Das RP weist vielmehr in seinem Schreiben ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, weitergehende Regelungen zu schaffen. Von dieser Möglichkeit muss Gebrauch gemacht werden.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.