Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

 

 

TOP 20

Masterplan der Stadtentwicklung
hier: Ergänzungsbeschluss zum Kooperationsvertrag zwischen der Stadt
Offenbach am Main und dem Verein „Offenbach offensiv e.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 134/14 (Dez. I, Amt 60) vom 30.04.2014,

2011-16/DS-I(A)0538

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Die Folgekosten der Umsetzungsphase, die Zusammensetzung sowie die Geschäftsordnung des Masterplanbeirats werden im Masterplanprozess erarbeitet und den Stadtverordneten mit dem Beschluss über den Masterplan zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils bei der Masterplanerarbeitung ermittelt. Welche Maßnahmen davon umgesetzt werden - und über die Priorisierung - entscheidet die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss.

 

Die Zusammensetzung des Masterplanbeirats und die Geschäftsordnung werden Bestandteil des von den Stadtverordneten zu beschließenden Umsetzungskonzepts des Masterplans.

 

Der Beirat soll sich paritätisch aus Vertretern der Stadt Offenbach am Main und des Vereins „Offenbach offensiv e.V.“ zusammensetzen. Die Entsendung der Vertreter von „Offenbach offensiv e.V.“ obliegt dem Verein; auf städtischer Seite sollen Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des hauptamtlichen Magistrats und der Verwaltung in den Beirat entsendet werden.

 

  1. Die Vorbehalte zum Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Verein „Offenbach offensiv e.V.“ (STV-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0517/1, 2011-16/DS-I(A)0517) sind ausgeräumt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung