Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

 

 

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641 mit der Bezeichnung „Lidl-Markt, Bieberer Straße / Kopernikusstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß
§13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/14 (Dez. I, Amt 60) vom 30.04.2014,

2011-16/DS-I(A)0539

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 9 Nr. 17/2 sowie einen Teil des Straßengrundstückes Nr. 54/1 und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Nordosten: durch die Bieberer Straße,

·         Im Südosten: durch die Kopernikusstraße,

·         Im Südwesten: durch die Flurstücke 21/26 und 21/27,

·         Im Nordwesten: durch die Flurstücke 18/10, 21/89 und 21/90.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 641 soll das Planungsrecht für die Vergrößerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Steuerung der Einzelhandelsnutzung,

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nachbarschaft von Einzelhandel und Wohnbebauung,

·         Steuerung von Werbeanlagen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung