Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0555Ausgegeben am 22.05.2014

Eing. Dat. 22.05.2014

 

 

 

 

 

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 166/14 (Dez. III, Amt 50) vom 21.05.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Zur Beratung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung und zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HessBGG) und der UN-Behindertenrechtskonvention wird ein Behindertenbeirat für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 8 c HGO eingerichtet. Der als Anlage beigefügten Satzung zu dem neu zu berufenden Behindertenbeirat wird zugestimmt.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt die in der Satzung benannten Vereine, Verbände und Fraktionen aufzufordern von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und für die Zeit bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode (März 2016) Mitglieder für den Behindertenbeirat sowie deren Vertreter bis zum 31.07.2014 vorzuschlagen.

 

  1. Die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen, Gebärdendolmetscherkosten und sonstiger Sitzungskosten erfolgt über die Behindertenbeauftragte der Stadt Offenbach, welche z.Zt. beim Sozialamt‚ Fachstelle für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung angesiedelt ist. Es wird mit Kosten von  ca. 5.000 € jährlich gerechnet.

 

  1. Für die anfallenden Kosten wird unter dem Produkt 05100300 - Delegierte Aufgaben und sonstige soziale Hilfen - ein Untersachkonto 6131000050 - Aufwand für ehrenamtlich Tätige - eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Veranschlagung der Mittel über die Änderungsliste zum Haushalt 2014 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

Begründung:

 

Das HessBGG hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 01.03.2012 die Anwendung der für die Landesebene gültigen Bestimmungen des HessBGG auf kommunaler Ebene beschlossen.

 

Durch die Anwendung des Gesetzes verpflichtet sich die Stadt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gegenüber Menschen ohne Behinderung nach Möglichkeit zu beseitigen und ihnen einen möglichst barrierefreien Zugang zu baulichen oder sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung sowie akustischer und visueller Informations- und Kommunikationseinrichtungen zu ermöglichen.

 

Das HessBGG ist auch im Kontext mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechts-konvention in Deutschland am 26.03.2009 zu sehen. Dadurch hat die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung weiter an Bedeutung gewonnen. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.

 

Diese Betrachtungsweise macht deutlich, dass Barrierefreiheit einer Vielzahl von Offenbacher Bürgern zu Gute kommt. Wer beide Hände voll hat, Taschen mit Eingekauftem in der einen und einem kleinen Kind an der anderen Hand, ist froh, wenn sich Türen selbsttätig öffnen und keine Treppen zu überwinden sind. Dies gilt ebenso für Personen mit Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl egal ob wegen eines gebrochenen Beines, Gehunsicherheit aufgrund eines Schlaganfalles oder aus Altersgründen. Aber auch die Barrieren für Menschen mit einer Sinneseinschränkung sollen abgebaut werden, z.B. durch Blindenleitstreifen, visuelle und akustische Hinweise im ÖPNV und bei Lichtsignalanlagen für Fußgänger.

 

Im Zuge dieses Beschlusses vom 01.03.2012 wurde erklärt, dass die Einrichtung eines Behindertenbeirates angestrebt wird, um mit diesem die Möglichkeiten zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten. Mit der anliegenden Satzung wird die Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt.

 

Auch bei der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 zur Aufstellung eines Aktionsplanes Inklusion wird die Beteiligung des Behindertenbeirates eine große Rolle spielen.

 

Durch die Zusammensetzung des Behindertenbeirates aus dem Kreis der Selbsthilfeorganisationen, den Trägern der Arbeit für und mit Behinderung und von sachkundigen Bürgern soll ermöglicht werden, aus der eigenen Betroffenheit, den reichhaltigen Erfahrungen mit Behinderung und Barrieren vor Ort und den Erfahrungen aus der Arbeit mit behinderten Menschen eine gezielte „Enthinderung“ voran zu bringen.

 

Da es sich bei dem Behindertenbeirat um ein neu geschaffenes Gremium ehrenamtlich Tätiger handelt, sind für die entstehenden Kosten bisher noch keine Mittel im Haushalt vorgesehen. Es muss ein neuer Haushaltsansatz eingerichtet werden. Dieser muss von ausreichender Höhe sein, da neben den Aufwandsentschädigungen je nach Mitgliedern des Behindertenbeirates für die Barrierefreiheit auch Dolmetscher u.a. zu entschädigen sind.

Anlage: Behindertenbeirat Satzung