Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0450/5/1Ausgegeben am 02.06.2014

Eing. Dat. 02.06.2014

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Änderungsantrag Ausschussvorsitzende HFB vom 02.06.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Die Haushaltssatzung 2014 und 2015 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2014 und 2015 und der Stellenplan für die Jahre 2014 und 2015 festgesetzt.

 

2. Das beigefügte Investitionsprogramm 2014 und 2015 für die Jahre 2013 bis 2018 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Die am 04.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssatzung 2014/2015 mit Haushaltsplan 2014/2015 wurde dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2014 wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Abweichungen von der Konsolidierungsvereinbarung die Haushaltssatzung für die Jahre 2014 und 2015 in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist.

 

Des Weiteren hat das Regierungspräsidium mitgeteilt, dass im ersten Schritt nur der Haushalt für 2014 nach vorgenommenen Änderungen genehmigt werden kann.

 

Die Haushaltssatzung wurde daher zur entsprechenden Überarbeitung und erneuten Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zurückgegeben.

 

Dem wird mit der nun zur erneuten Beschlussfassung vorgelegten, überarbeiteten Haushaltssatzung mit Haushaltplan 2014 und 2015 entsprochen. Unveränderte Anlagen des Haushaltsplanes werden hier nicht erneut vorgelegt, da sie bereits am 04.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen wurden.

 

Die Ansätze für den Haushaltsplan 2015 sind noch unverändert. Nach erfolgter Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung für das Haushaltsjahr 2014 wird der Haushalt 2015 überarbeitet und im Herbst 2014 zur Beschlussfassung in Form von Änderungslisten vorgelegt.

Anlagen