Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014

 

 

 

 

 

TOP 20

Nutzung des Waldschwimmbades Rosenhöhe
Antrag CDU vom 22.05.2014, 2011-16/DS-I(A)0558
Änderungsantrag CDU vom 05.06.2014, 2011-16/DS-I(A)0558/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0558/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung stellt unmissverständlich  klar, dass ihr Beschluss 2011-16/DS-I(A)0313 vom 7. Februar 2013 unter Punkt 4 lediglich eine Erhöhung der Schwimmbadbenutzung für alle fremden Vereine von 15,-- € auf  20,-- € pro Trainings- und Sportstunde bedeutet.

 

2.    Für Offenbacher Vereine gilt der o.a. Stundensatz für bis zu drei Bahnen eines Schwimmbeckens.

 

  1. Für auswärtige Vereine gilt der o.a. Stundensatz pro genutzter Bahn.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, den EOSC darüber zu informieren, dass die Erhöhung der Miete für Offenbacher Vereine nicht mehr als 33% der bisherigen Mieten betragen darf.

 

  1. Sollte eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarung mit dem EOSC notwendig sein, wird der Magistrat beauftragt, diese zu veranlassen.

 

  1. Die Deckung erfolgt über die HH-Stelle 16020100.7710000120, Zinsausgaben Kreditmarkt.

 

2011-16/DS-I(A)0558

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung stellt unmissverständlich  klar, dass ihr Beschluss 2011-16/DS-I(A)0313 vom 7. Februar 2013 unter Punkt 4 lediglich eine Erhöhung der Schwimmbadbenutzung für alle fremden Vereine von 15,-- € auf  20,-- € pro Trainings- und Sportstunde bedeutet.

 

2.    Für Offenbacher Vereine gilt der o.a. Stundensatz unabhängig davon, wie viele abgetrennte Bahnen eines Schwimmbeckens von den Vereinen genutzt wurden.

 

  1. Für auswärtige Vereine gilt der o.a. Stundensatz pro genutzter Bahn.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, den EOSC darüber zu informieren, dass die vertragliche Ausgestaltung der Schwimmbadbenutzung für Offenbacher Vereine nicht mehr als 33% der bisherigen Mieten betragen darf.

 

  1. Sollte eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarung mit dem EOSC notwendig sein, wird der Magistrat beauftragt, diese zu veranlassen.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung