Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014

 

 

 

TOP 14

Bebauungsplan Nr. 515 für das Gebiet, das umgrenzt wird von Marienstraße, Schäferstraße, Herrmannstraße und Hohe Straße – 1. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 159/14 (Dez. I, Amt 60) vom 21.05.2014,

2011-16/DS-I(A)0552

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 515 in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, 7 und 21 für das Gebiet, das umgrenzt wird von der Marienstraße, der Schäferstraße, der Herrmannstraße und der Hohe Straße, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst folgende Flurstücke:

 

Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurst. Nr. 634/5 (teilweise); Flur 7, Flurst. Nrn. 128/1, 129, 130, 131/1, 131/2, 132/1, 132/2, 132/3, 132/4, 133/1, 134/2, 137/2, 138/3, 138/4, 141/2, 143/1, 144/1, 144/2, 144/3, 144/4, 145/3, 558/1 (teilweise) und 562/2 sowie Flur 21, Flurst. Nrn. 534/1 (teilweise) und 536/4.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 515 insbesondere verfolgt:

 

·         Festsetzung der Art der baulichen Nutzung durch Anwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung

·         Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung