Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0570Ausgegeben am 07.07.2014

Eing. Dat. 03.07.2014

 

 

 

 

 

Sportvereine müssen erhalten bleiben – Land darf sich nicht aus Verantwortung stehlen!

Antrag FDP vom 03.07.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung appelliert eindringlich an die Hessische Landesregierung nicht, wie von ihr geplant, die Förderung von Sportvereinen und Sportanlagen durch die Stadt Offenbach zu 100 Prozent als freiwillige und damit verzichtbare Leistung einzustufen. In der Folge wäre der Sport nicht bei der Ermittlung des Ausgabenbedarfs und bei der Zuweisung von Landesmitteln an die Kommunen berücksichtigt. Damit würde die zukünftige Arbeit unserer ehrenamtlich tätigen Sportvereine massiv gefährdet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung appelliert eindringlich an die Hessische Landesregierung, den in der Hessischen Verfassung verankerten Schutz und die Pflege des Sportes mit einem ausreichenden Anteil bei der Bedarfsermittlung als pflichtige Aufgabe einzustufen.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und der Umstellung des Finanzierungssystems auf eine Bedarfsanalyse plant die Hessische Landesregierung Ausgaben der Kommunen für die Unterstützung des Sports zu 100 Prozent als freiwillige und damit verzichtbare Leistungen einzustufen.

 

In der Folge würden bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der Kommunen und der daraus folgenden Zuweisung von Landesgeldern an die Kommunen die Ausgaben zur Unterstützung von Sportvereinen und Sportanlagen mit keinem einzigen Euro berücksichtigt.

 

Unsere Sportvereine und Sportstätten, in denen sich viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ehrenamtlich engagieren, die hervorragende Jugendarbeit leisten und vielfach zur Integration beitragen, wären durch diese Pläne massiv gefährdet. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Kommunen droht damit der Stadt Offenbach ein gravierender Verlust an Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt.

 

Sport und die Förderung von Sportvereinen und Sportanlagen sind auf kommunaler Ebene von großer Bedeutung. Deshalb ist der Sport als Staatsziel in der Hessischen Verfassung verankert. Die Hessische Verfassung verlangt in Artikel 62a, dass der Sport durch „den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände“ gepflegt und geschützt wird.

 

Das Land Hessen ist in der Pflicht und Verantwortung, diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen und die Kommunen bei der Unterstützung der Sportvereine zu unterstützen. Das Land muss deshalb alle hessischen Kommunen angemessen zur Erfüllung dieser Aufgabe mit finanziellen Mitteln ausstatten.