Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0574Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

 

 

Regionalfonds

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 200/14 (Dez. I, Amt 60) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Magistrat wird beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der Kindertagesstätte im Hafen, Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort im Hafen“ Investitionsnummer 0301010900601203 sowie für die Sanierung bzw. den Neubau der Kindertagesstätte 11, Brandenburger Straße 3, Produktkonto 06010500.0951003160 „Neubau Kita 11, Brandenburger Str. 3“ Investitionsnummer 0601050900601301 zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig beim Land Hessen einzureichen.

 

2.       Die Einleitung der Förderantragsverfahren erfolgt unabhängig der von der Stadtverordnetenversammlung nach Vorliegen der Entwurfsplanung noch zu fassenden Projektbeschlüsse für die beiden Bauvorhaben.

 

 

Begründung:

 

In Folge des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde zur Verbesserung des Fluglärmschutzes am 27.06.2012 das Regionalfondsgesetz verabschiedet. Dieses beinhaltet Fördermöglichkeiten für den passiven Schallschutz sowie zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Für die Stadt Offenbach stehen aus diesem Fonds 8.909.400,00 € als Zuschuss zur Verfügung.

 

Gefördert werden insbesondere der Ausbau und die Fortentwicklung der bestehenden Sozial- und Bildungsinfrastruktur. Förderfähig ist die Schaffung von bzw. Erhaltung und Verlagerung bestehender Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen durch Neubau, Modernisierung oder Instandsetzung. Die Nutzung der geförderten Anlagen muss öffentlich sein und die Regelungen resp. Bauverbote des Fluglärmschutzgesetzes beachten. Eine 100-prozentige Förderung ist grundsätzlich möglich.

 

Anträge auf Gewährung von Fördermitteln können innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien gestellt werden, d.h. bis 31.12.2015. Der Förderzeitraum für die jeweiligen Einzelprojekte beträgt maximal drei Jahre nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids (d.h. für Bescheide, die in 2015 erteilt werden, bis 2018). Projektanträge können sowohl gesammelt als auch einzeln eingereicht werden. In Vorgesprächen wurde durch den Fördergeber die grundsätzliche Förderfähigkeit der beiden Kita-Neubauten bestätigt. Sollten nach Prüfung durch den Fördergeber die o.g. Projekte die der Stadt Offenbach zugewiesenen Mittel des Regionalfonds nicht vollständig ausschöpfen, legt der Magistrat den Stadtverordneten eine ergänzende Projektliste zur Nachmeldung beim Land Hessen zur Beschlussfassung vor.

 

Sanierung bzw. Neubau der Kindertagesstätte 11, Brandenburger Straße 3:

 

Die Kita befindet sich in der Stadtregion Nordosten der Jugendhilfeplanung der Stadt Offenbach am Main und liegt außerhalb der Tag-Schutz-Zonen des Flughafens Frankfurt. Damit sind für den Standort keine Bauverbote und besonderen Auflagen gemäß Fluglärmschutzgesetz zu beachten.

 

Neubau der Kindertagesstätte im Hafen Offenbach

 

Der Standort der geplanten Kita befindet sich in der Stadtregion Innenstadt Nord der Jugendhilfeplanung der Stadt Offenbach am Main und liegt gerade außerhalb der Tag-Schutz-Zonen des Flughafens Frankfurt. Damit sind für den Standort keine Bauverbote und besonderen Auflagen gemäß Fluglärmschutzgesetz zu beachten.

Anlage:

Lageplan: Tag-Schutz-Zonen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro