Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0580Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 610
- Strahlenbergerstraße West -

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 205/14 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 610 (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet, das im Norden durch die Nordseite der Strahlenbergerstraße, im Osten durch die Amsterdamer Straße sowie im Süden und Westen durch die Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt umgrenzt wird, und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 30.06.2014, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Umweltbericht und ggf. die Bebauungsplanunterlagen sind um noch ausstehende Untersuchungsergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz zu ergänzen, falls notwendig entsprechend anzupassen und danach dem Magistrat abschließend zur Billigung vorzulegen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 4 wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 610 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes geschaffen werden. Bereits 1998 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 610 sowie die Bebauungspläne Nr. 609 und 614 gefasst. 1999 wurde zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach mit dem Vertrag zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei und einem Grenzänderungsvertrag die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei geschaffen. Gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.09.2013 wurde der Geltungsbereich aufgrund der geänderten Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt angepasst. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, das städtebauliche Entwicklungskonzept aus dem fortgeschriebenen Rahmenplan, das von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am 12.09.2013 beschlossen wurde, umzusetzen. Der fortgeschriebene Rahmenplan sieht vor, unter Beibehaltung des bisher vorgesehenen Verkehrssystems, den auf Dienstleistung und Gewerbe ausgerichteten Stadtteil weiterzuentwickeln. Da das Plangebiet bislang im Wesentlichen im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und nicht erschlossen ist, soll mit dem Bebauungsplan Nr. 610 das notwendige Verkehrssystem für den Umbau des Kaiserleikreises – insbesondere die Verlängerung der Kaiserleipromenade zur Strahlenbergerstraße – sowie die interne Erschließung des Gebietes festgesetzt werden.

 

Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Am 10.02.2014 wurden der fortgeschriebene Rahmenplan Kaiserlei und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, dem Schallgutachten, dem Verkehrsgutachten sowie den DIN-Normen 18005 und 4109 in der Zeit vom 03.02.2014 bis einschließlich 03.03.2014 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.01.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 16.01.2014 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 03.03.2014 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 28.11.2013 statt.

 

Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dargestellt und ausgewertet. Die Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 610 mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen des Fachbeitrages Artenschutz (Kapitel 2.1.1.1 Umweltbericht) werden die im Plangebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten kartiert. In Bezug auf Vögel und Reptilien konnte die Arbeit abgeschlossen werden. Insbesondere die Kartierung von Fledermäusen und verschiedenen Insektenarten dauert noch an. Das abschließende Ergebnis wird dem Magistrat zur Billigung vorgelegt, bevor das o.g. Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 610 liegt eine umfangreichere und komplexe Eigentümerstruktur vor mit neu zu begründenden bzw. fortzuschreibenden Dienstbarkeiten. Eine Baulandumlegung gemäß § 45 ff. BauGB wird für diesen Bereich als rechtlich zulässig beurteilt; die Voraussetzungen nach BauGB sind gegeben.

 

Die Anordnung des durchzuführenden Umlegungsverfahrens „Strahlenbergerstraße West“ wird den Stadtverordneten im gleichen Sitzungstermin wie die Billigung des Bebauungsplanes Nr. 610 (24.07.2014) zum Beschluss vorgelegt.

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen aus:

-     Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 610

-     Klimagutachten zum Bebauungsplan Nr. 610

-     Verkehrsgutachten zum Rahmenplan Kaiserlei

Anlagen:

1) Bebauungsplan - Planzeichnung

2) Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3) Begründung mit Umweltbericht

4) Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren

 

Verteiler:

13 x HFB

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