Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0548/1Ausgegeben am 23.07.2014

Eing. Dat. 23.07.2014

 

 

 

 

 

Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens

Änderungsantrag CDU vom 23.07.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie ein digitales Datenverarbeitungssystem für die gesamte Offenbacher Stadtverwaltung unter Einbeziehung der „stadtnahen“ Gesellschaften eingeführt werden kann. Eine erste  Kostenschätzung ist ebenfalls zu erstellen.

 

 

Begründung:

 

Die antragstellende Fraktion will den ursprünglichen Prüfauftrag, der sich nur auf die Bearbeitung und Erteilung von Baugenehmigungen beschränkte, nunmehr auf die gesamte Verwaltung der Stadt und die ihr nahestehende Gesellschaften erweitern.

 

Die Digitalisierung dient nicht nur der Vereinfachung und Beschleunigung des internen Verwaltungsablaufs, sie bringt auch den jeweils konkret betroffenen Bürgern erhebliche Vorteile durch Einsparung von Zeit, Vermeidung umfangreicher Papierkorrespondenz und persönlicher Vorsprachen.

 

Diese für Offenbach im Wesentlichen neuartige Bearbeitung von Bürgeranliegen erscheint der antragstellenden Fraktion auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Stadt geboten, die Stadt muss sich damit eingehend auseinandersetzen.

 

Um diese Zukunftsfähigkeit zu untermauern, muss der Magistrat mit den entsprechenden Prüfungen zur Umsetzung schnellstmöglich beginnen. Das diese Prüfung nicht verwaltungsintern durchgeführt werden kann und mit Kosten verbunden ist, liegt auf der Hand. Ein solches Prüfprojekt ist auszuschreiben, für eine zügige Bearbeitung und effiziente Ergebnisse sind ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Das Land Hessen hat hierzu im Rahmen seiner Gesetzgebungsverfahren umfangreiche Hilfen und Vorgaben zum „e-Government“ geschaffen. Das Hessische Innenministerium ist hier federführend, zur Beratung und Unterstützung bereit.

 

 

Neben der Einholung von Erfahrungen anderer Kommunen mit der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, besonders schon bei mehreren Kommunen im Baubereich vorhanden, ist aber zunächst eine Bestandsanalyse bei der Stadtverwaltung erforderlich. Neben der Prüfung vorhandener Soft- und Hardware ist vor allen Dingen die Mitarbeiterschaft zu Schwächen und Stärken der bisherigen Verwaltungsabläufe zu befragen, Verbesserungsvorschläge sind aus der bisher geübten Praxis und Erfahrung zu unterbreiten.

 

Der jetzige aktuelle Zeitpunkt bietet sich für die Erteilung des hier in Rede stehenden Prüfauftrages an den Magistrat geradezu an.

 

Im September 2013 vergab der Magistrat im Zuge der im März 2013 beschlossenen Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung den Auftrag zu einer Potentialanalyse, die dem vorgesehenen Zeitplan zufolge in diesen Wochen fertigzustellen war. Diese Ergebnisse können und müssen somit in die nunmehr zu beschließende Prüfung direkt miteinfließen.