Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 5

Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens
Antrag CDU vom 19.05.2014, 2011-16/DS-I(A)0548
Änderungsantrag CDU vom 23.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0548/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 24.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0548/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0548/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die antragstellenden Fraktionen fordern den Magistrat auf, die bereits begonnenen ersten Schritte einer Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens (digitale Bauakte) beispielsweise über eine Online-Plattform sukzessive fortzusetzen und über dessen Fortschritte jährlich (schriftlich) im zuständigen Fachausschuss zu informieren.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0548/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie ein digitales Datenverarbeitungssystem für die gesamte Offenbacher Stadtverwaltung unter Einbeziehung der „stadtnahen“ Gesellschaften eingeführt werden kann. Eine erste  Kostenschätzung ist ebenfalls zu erstellen.

 

2011-16/DS-I(A)0548/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die antragstellenden Fraktionen fordern den Magistrat auf, die bereits begonnenen ersten Schritte einer Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens (digitale Bauakte) beispielsweise über eine Online-Plattform sukzessive fortzusetzen und über dessen Fortschritte jährlich (schriftlich) im zuständigen Fachausschuss zu informieren.

 

2011-16/DS-I(A)0548

Durch Annahme der DS I (A)0548/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A)0548.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie ein digitales Baugenehmigungsverfahren für Offenbach eingeführt werden kann. Entstehende Kosten sind hierbei darzustellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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