Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 18

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich Berliner Straße 160 (heutiges Parkdeck + angrenzender Parkplatz)
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 201/14 (Dez. I, Amt 60) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0575
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 24.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0575/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0575, 2011-16/DS-I(A)0575/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dem Städtebaulichen Vertrag nach §§ 11, 124 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und elischer GmbH & Co. KG, Kleine Bockenheimer Straße 16,

60313 Frankfurt am Main, wird zugestimmt.

 

Der Magistrat wird ergänzend beauftragt,

 

ein Konzept für die städtebauliche Aufwertung der Bahnhofstraße und des gegenüberliegenden Grundstücks (Flurstück 359/11) zu erstellen und das Grundstück  (Flurstück 359/11) bis zur Beschlussfassung über das Konzept unbebaut zu lassen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0575/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird ergänzend beauftragt,

 

ein Konzept für die städtebauliche Aufwertung der Bahnhofstraße und des gegenüberliegenden Grundstücks (Flurstück 359/11) zu erstellen und das Grundstück  (Flurstück 359/11) bis zur Beschlussfassung über das Konzept unbebaut zu lassen.

 

2011-16/DS-I(A)0575

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dem Städtebaulichen Vertrag nach §§ 11, 124 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und elischer GmbH & Co. KG, Kleine Bockenheimer Straße 16,

60313 Frankfurt am Main, wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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