Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 20

Neubau einer Lüftungsanlage für das Hallenbad der Marienschule in Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 202/14 (Dez. I und III, Amt 60) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0577

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Dem Neubau einer Lüftungsanlage für das Hallenbad Marienschule in Offenbach, nach der von der Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM), Senefelderstr. 162 in Offenbach im Auftrag des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 200.325,17 € einschließlich Planungskosten, wird vorbehaltlich

 

       - der Finanzierung

       - der Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das

         Regierungspräsidium Darmstadt

 

        zugestimmt.

2.       Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Stadtschulamtes bei Produktkonto 03130100.0951000040 „Hochbau, Maßnahmennummer 0313010800401401“ „Anschaffung im Bereich schulischer Aufgaben“  in Höhe von 137.729,60 € (86.709,60 € übertragene HAR und 51.020,00 €. Ansatz 2014) sowie einer Restfinanzierung aus dem beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement  geführten Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 4006 in Höhe von 62.595,57 €.

 

Amt 40 Produktkonto

03130100.0951000040:                                                               137.729,60 €

        Haushaltsplan 2014 Amt 60

Produktkonto 01010800.6161000260, PN V 4006:                 62.595,57 €

       Gesamt:                                                                                 200.325,17 €

 

3.       Das Schuldezernat wird beauftragt, mit dem Bischöflichen Ordinariat Mainz eine Kostenbeteiligung auszuhandeln, die sich an der Schwimmbadnutzung der Marienschule im Verhältnis zur Gesamtnutzung orientiert. Die zu erwartende Kostenbeteiligung wird zur Verringerung der Haushaltsmittel, die vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aus „Gebäudesanierungs, -unterhaltungs und –reparaturmitteln“ einzusetzen sind, verwendet.

 

4.       Mit der Abwicklung der Maßnahme wird die Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM) beauftragt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung