Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

TOP 21

Bebauungsplan Nr. 614 A
- An der BAB 661 – Zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße -
Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 203/14 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 09.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0578

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 614 A (Anlagen 1 und 2) für den Bereich der Verkehrsanlage des Kaiserleikreisels und der unbebauten Grundstücke südlich der Berliner Straße mit den Flurstücksbezeichnungen Nr. 305/7, 305/3, 307/3, 307/2 und den Teilflächen der Flurstücke Nr. 394/2 und 407 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 30.06.2014, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Umweltbericht und ggf. die Bebauungsplanunterlagen sind um noch ausstehende Untersuchungsergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz zu ergänzen, falls notwendig entsprechend anzupassen und danach dem Magistrat abschließend zur Billigung vorzulegen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 4 wird zugestimmt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung