Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

TOP 25

Grundstückserwerb Strahlenbergerstraße, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 209/14 (Dez. I, Amt 80) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0582

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 242/5, 242/6, 242/7, 242/8, 242/9, 243/6, 243/7, 244/6, 244/7 Teilflächen mit insgesamt ca. 515 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 154.500,00 EUR (300,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

5.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 175.000,00 EUR stehen beim Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301 vorbehaltlich der Finanzierung und Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung