Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 29

Einrichtung einer Schule für Erwachsene (Abendrealschule) als Schulversuch an den Gewerblich-technischen Schulen in Offenbach a.M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 217/14 (Dez. III, Stadtschulamt) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0586
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 24.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0586/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0586, 2011-16/DS-I(A)0586/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wird an den Gewerblich-technischen Schulen auf Antrag der Schulkonferenz vom 10. April 2014 eine Schule für Erwachsene zum  Erwerb des mittleren Abschlusses gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 Hessisches Schulgesetz als Schulversuch eingerichtet.

 

Vor Beginn des Schulversuchs wird von der GTS ein Konzept erarbeitet und mit der Stadt abgestimmt. Bei der Erarbeitung sollen verschiedene Institutionen, wie zum Beispiel die VHS, der EKO und die Schulsozialarbeit zu Themen Kindererziehung und –Betreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Ausbildung einbezogen werden.

 

2. Die erforderliche Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 14 Absatz 3 Satz 3 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0586/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Im Absatz 1 des Antrags wird in der letzten Zeile vor dem Wort "eingerichtet" eingeschoben: "als Schulversuch"

 

  1. Der Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:

 

"Vor Beginn des Schulversuchs wird von der GTS ein Konzept erarbeitet und mit der Stadt abgestimmt. Bei der Erarbeitung sollen verschiedene Institutionen, wie zum Beispiel die VHS, der EKO und die Schulsozialarbeit zu Themen Kindererziehung und –Betreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Ausbildung einbezogen werden.“

2011-16/DS-I(A)0586 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wird an den Gewerblich-technischen Schulen auf Antrag der Schulkonferenz vom 10. April 2014 eine Schule für Erwachsene zum  Erwerb des mittleren Abschlusses gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 Hessisches Schulgesetz als Schulversuch eingerichtet.

 

Vor Beginn des Schulversuchs wird von der GTS ein Konzept erarbeitet und mit der Stadt abgestimmt. Bei der Erarbeitung sollen verschiedene Institutionen, wie zum Beispiel die VHS, der EKO und die Schulsozialarbeit zu Themen Kindererziehung und –Betreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Ausbildung einbezogen werden.

 

2. Die erforderliche Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 14 Absatz 3 Satz 3 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

2011-16/DS-I(A)0586 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.  Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wird an den Gewerblich-technischen Schulen auf Antrag der Schulkonferenz vom 10. April 2014 eine Schule für Erwachsene zum  Erwerb des mittleren Abschlusses gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 Hessisches Schulgesetz eingerichtet.

 

2.  Die erforderliche Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 14 Absatz 3 Satz 3 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung