Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014

 

 

 

 

 

TOP 30

Grundsatzbeschluss über die Entwicklung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ und Bebauungsplan Nr. 618 B mit der Bezeichnung „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“

hier:

1.     Beschluss über das städtebauliche Konzept „Waldheim Süd; nördlicher Teil“ gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB

2.     Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 618 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

3.     Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 618 B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

4.     Beschluss des Realisierungsvertrags zwischen der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und der Stadt

5.     Vollmacht zur Grundstücksveräußerung

6.     Bereitstellung der Folgekosten

7.     Aufhebung des Beschlusses über die Einlegung der städtischen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 618 B in die SOH

8.     Kostenregelung Lärmschutzwand

Antrag Magistratsvorlage Nr. 219/14 (Dez. I, Ämter 60 und 80) vom 09.07.2014,

2011-16/DS-I(A)0587

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.      Das städtebauliche Konzept „Waldheim Süd; nördlicher Teil“ vom 17.06.2014 wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Bebauungspläne in diesem Bereich sollen auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzepts aufgestellt werden.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 618 „Waldheim Süd“ vom 26.05.2000 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

 

3.      Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14 zwischen der Bahnlinie im Norden, der Gemarkung Mühlheim im Osten, der nördlichen Grenze der bereits gebildeten Grundstücke im Baugebiet „Waldheim Süd; südlicher Teil“ im Süden und der Ulmenstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, die Flurstücke 19/12 und 68/5 sowie 7/8, 19/15, 69/2, 80/3 und 145 teilweise und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch eine gedachte Linie von Westen nach Osten, die ca.
20 m südlich der Gleisanlagen liegt

 

·         Im Osten: durch die Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Mühlheim am Main

 

·         Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 120, eine gedachte Linie, die die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 120 in westlicher Richtung bis zum Flurstück 146 weiterführt sowie im weiteren Verlauf Richtung Westen jeweils durch die östliche bzw. nördliche Grenze der Flurstücke 146,147,148, 149, 150, 156, 159/1, 159/2, 159/3, 159/4 und 160

 

·         Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 7/8

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 618 B insbesondere verfolgt:

 

·        Entwicklung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ und Vollendung der Gesamtentwicklung „Waldheim-Süd“

 

·        Schaffung von Angeboten an differenzierten Einfamilienhaustypen in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern i.V.m. der Förderung von Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung

 

·        Schaffung einer Fläche für die optionale Unterbringung der sozialen Infrastruktur in Form eines Kindergartens, einer Kindertagesstätte o.ä.

 

·        Weiterführung des Grünzugs „Im Grünen Grund“

 

4.     Die Stadt beauftragt die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH mit der Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ auf der Grundlage des als Anlage 5 beigefügten Realisierungsvertrags. Dem Abschluss des als Anlage 5 beigefügten Realisierungsvertrags mit der OPG wird zugestimmt.

 

5.     Die OPG wird auf Grundlage des noch zu schließenden Realisierungsvertrages von der Stadt beauftragt, die noch zu bildenden städtischen Baugrundstücke im Baugebiet „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ mit einer Größe von rd. 43.500 m² zu verkaufen.

 

Hierzu werden die  drei hauptamtlichen Magistratsmitglieder ermächtigt, jeweils zu zweit handelnd, der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft  mbH hinsichtlich der Baugrundstücke des Bauabschnitts „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ (Gemarkung Bürgel, Flur 14 Flurstücke 7/8, 19/15, 38/2 und 80/3) - für jedes zum Verkauf stehende Grundstück einzeln - eine Grundstücksveräußerungsvollmacht zu erteilen.

 

6.     Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungskosten ESO) betragen gemäß Kostenschätzung 120.000,00 € / Jahr (siehe Anlage 6). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen.

 

7.     Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2008 (DS I (B) 91 „Stadtwerke Offenbach Holding GmbH / RSW – Rumpenheim Süd West GmbH & Co. KG, hier: Verschmelzung zur Aufnahme und beabsichtigte Einbringung weiterer Grundstücke - Grundsatzbeschluss“) wird bezüglich Ziffer 2 aufgehoben.

 

8.     Die Kosten für die Lärmschutzwände entlang der Ulmenstraße und der Bahnstrecke „Offenbach-Hanau“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 618 A liegen, werden anteilig in den Erschließungskosten für das Baugebiet „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ berücksichtigt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.08.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung