Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0593Ausgegeben am 26.08.2014
Eing. Dat. 07.08.2014
Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 239/14 (Dez. II, Amt 51) vom 06.08.2014
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
auf Vorschlag des Stadtjugendrings Offenbach als anerkannten Jugendverband
Frau Sandra Sorgenfrei
als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1c der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
In ihrer Sitzung am 16.06.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Stadtjugendrings Offenbach Herrn Daniel Thomas als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Sebastian Irgel als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Herr Sebastian Irgel hat nun seine stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Stadtjugendring Offenbach schlägt als seine Nachfolgerin Frau Sandra Sorgenfrei vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahr nimmt.
Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.
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