Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0598Ausgegeben am 26.08.2014

Eing. Dat. 25.08.2014

 

 

 

 

 

Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 246/14 (Dez. I, Amt 20) vom 20.08.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den beiliegenden Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Abs. 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

 

Gemäß § 123a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Anlage:

Beteiligungsbericht 2013

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  8 x Fraktionen

  2 x Stv.-Büro

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.