Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0599Ausgegeben am 26.08.2014
Eing. Dat. 25.08.2014
Grundstücksverkauf Schutzbaumstraße 51, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 249/14 (Dez. I, Amt 80) vom 20.08.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 668 = 326 m², Nr. 299 = 18 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 130.720,00 EUR (380,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erwerber getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Schutzbaumstraße 51 sowie die Garagenparzelle sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der in der Anlage genannte Käufer hat nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2077. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 3,42 EUR/m² = 1.176,48 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Kaufinteressent ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage
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