Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014

 

 

 

 

TOP 14

Grundstückstausch sowie Bestellung eines Erbbaurechts, Nordring 131,
63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 250/14 (Dez. I, Amt 80) vom 20.08.2014,
2011-16/DS-I(A)0600

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 1/12 und 343/8 eine Teilfläche mit ca. 1.262 m² sowie das Grundstück Nr. 1/9 = 12 m², gesamt 1.274 m² (in der Anlage 1 mit „A“ gekennzeichnet) und erhält aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 1/13 eine Teilfläche mit ca. 1.174 m² sowie das Grundstück Nr. 343/37 = 100 m², gesamt 1.274 m² (in der Anlage 1 mit „B“ gekennzeichnet) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt die in der Anlage 2 umrandete Teilfläche von ca. 2.031 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 1/12 und 1/13 im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 66 Jahren.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 0,70 EUR/m² jährlich und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.
Die erste Neufestsetzung erfolgt nach 10 Jahren, danach alle 5 Jahre.

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Das Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Bootshaus gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt bebauen.

6.     Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung werden von den Beteiligten anteilig übernommen. Die Vermessung wird auf eigene Kosten von der Stadt durchgeführt.

7.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 12.000 EUR stehen beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

Die nichtöffentlichen Anlagen und die öffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung