Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014

 

 

 

 

 

TOP 23

Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 273/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014,
2011-16/DS-I(A)0609

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Realisierung des Neubaus einer vierzügigen Grundschule mit zwei 1‑Feld-Sporthallen und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach (Baufelder MI 8a + b), nach der von der OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 26.610.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen“, Investitionsnummer 0301010900601203 wie folgt bereitgestellt:

 

     Haushaltsmittel 2013 u. früher:       1.990.000,00 €                    

     Haushaltsplan 2014:                            700.000,00 €                 

     Haushaltsplan 2015:                      11.900.000,00 €                      

     Haushaltsplan 2016:                     12.020.000,00 €                   

     Gesamt:                                        26.610.000,00 €

 

    Zum Zwecke der Beauftragung steht im Haushaltsplan 2014 eine

    Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.920.000,00 € zur Verfügung.

 

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

    Höhe von 2.030.532,50 € sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu

    veranschlagen.

 

4. Aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz sollen Mittel für den Neubau der

    Kindertagesstätte gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten-

    versammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) beantragt werden. Der

    erwartete Zuschuss beläuft sich auf rund 4.938.000,00 €.

 

5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß

    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid

    für den Regionalfonds und die Einzelgenehmigung durch den RP Darmstadt zur

    Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2014 vorliegt. Gleichzeitig

    muss die Finanzierung in den Folgejahren gesichert sein.

 

7. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist abhängig vom Grunderwerb von der

    derzeitigen Eigentümerin Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG. Die Kosten

    für den Grunderwerb sind in der Projektsumme nicht enthalten. Die

    Beschlussvorlage zum Grunderwerb wird von Dezernat I/Amt für

    Wirtschaftsförderung und Liegenschaften eingebracht.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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