Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014
TOP 23
Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 273/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014,
2011-16/DS-I(A)0609
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Realisierung des Neubaus einer vierzügigen Grundschule mit zwei 1‑Feld-Sporthallen und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach (Baufelder MI 8a + b), nach der von der OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 26.610.000,00 € wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen“, Investitionsnummer 0301010900601203 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2013 u. früher: 1.990.000,00 €
Haushaltsplan 2014: 700.000,00 €
Haushaltsplan 2015: 11.900.000,00 €
Haushaltsplan 2016: 12.020.000,00 €
Gesamt: 26.610.000,00 €
Zum Zwecke der Beauftragung steht im Haushaltsplan 2014 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.920.000,00 € zur Verfügung.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 2.030.532,50 € sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu
veranschlagen.
4. Aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz sollen Mittel für den Neubau der
Kindertagesstätte gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten-
versammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) beantragt werden. Der
erwartete Zuschuss beläuft sich auf rund 4.938.000,00 €.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
für den Regionalfonds und die Einzelgenehmigung durch den RP Darmstadt zur
Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2014 vorliegt. Gleichzeitig
muss die Finanzierung in den Folgejahren gesichert sein.
7. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist abhängig vom Grunderwerb von der
derzeitigen Eigentümerin Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG. Die Kosten
für den Grunderwerb sind in der Projektsumme nicht enthalten. Die
Beschlussvorlage zum Grunderwerb wird von Dezernat I/Amt für
Wirtschaftsförderung und Liegenschaften eingebracht.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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