Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014

 

 

 

 

 

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Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen
hier: Ergänzender Projektbeschluss zu „Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen“ 2011-16/DS-I(A)0147 vom 26.01.2012

Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014,
2011-16/DS-I(A)0610
Ergänzungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 02.10.2014,

2011-16/DS-I(A)0610/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0610/1, 2011-16/DS-I(A)0610

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.       Der Beschluss 2011-16/DS-I(A)0147 vom 26.01.2012 wird aufgehoben.

 

2.       Der Umsetzung der Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und vom Ingenieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 295.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und werden vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209, PN 1046, „Radverkehrskonzept“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2013 und früher:                                                    295.000,00 €

4.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach Klimaschutzinitiative des Bundes  (KSI) 

(Zuwendung Klimaschutzprogramm):                                             75.500,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                              219.500,00 €
Gesamt:                                                                                              295.000,00 €

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 38.495,48 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

6.       Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistungen ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um

9.196,36 €/pa.

7.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.

 

8.       Mit den baulichen Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn im Rahmen der vom Regierungspräsidium in der Haushaltsgenehmigung 2014 zur Verfügung gestellten Summe im Finanzhaushalt von 30,7 Millionen Euro die Erhöhung von 121.900 Euro auf jetzt 219.500 Euro dargestellt werden kann.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0610/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

8. Mit den baulichen Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn im Rahmen der vom Regierungspräsidium in der Haushaltsgenehmigung 2014 zur Verfügung gestellten Summe im Finanzhaushalt von 30,7 Millionen Euro die Erhöhung von 121.900 Euro auf jetzt 219.500 Euro dargestellt werden kann.

 

2011-16/DS-I(A)0610 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.        Der Beschluss 2011-16/DS-I(A)0147 vom 26.01.2012 wird aufgehoben.

 

2.        Der Umsetzung der Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und vom Ingenieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 295.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

3.        Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und werden vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209, PN 1046, „Radverkehrskonzept“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2013 und früher:                                                             295.000,00 €

4.        Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach Klimaschutzinitiative des Bundes  (KSI) 

(Zuwendung Klimaschutzprogramm):                                                        75.500,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                                    219.500,00 €
Gesamt:                                                                                                 295.000,00 €

 

5.        Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 38.495,48 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

6.        Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistungen ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um

9.196,36 €/pa.

 

7.        Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.

 

8.        Mit den baulichen Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn im Rahmen der vom Regierungspräsidium in der Haushaltsgenehmigung 2014 zur Verfügung gestellten Summe im Finanzhaushalt von 30,7 Millionen Euro die Erhöhung von 121.900 Euro auf jetzt 219.500 Euro dargestellt werden kann.

 

2011-16/DS-I(A)0610 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.        Der Beschluss 2011-16/DS-I(A)0147 vom 26.01.2012 wird aufgehoben.

 

2.        Der Umsetzung der Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und vom Ingenieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 295.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

3.        Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und werden vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209, PN 1046, „Radverkehrskonzept“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2013 und früher:                                                             295.000,00 €

4.        Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach Klimaschutzinitiative des Bundes  (KSI) 

(Zuwendung Klimaschutzprogramm):                                                        75.500,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                                    219.500,00 €
Gesamt:                                                                                                 295.000,00 €

 

5.        Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 38.495,48 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

6.        Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistungen ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um

9.196,36 €/pa.

 

7.        Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung