Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014
TOP 25
Grundstücksverkauf Platz der Deutschen Einheit 5, 63065 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/14 (Dez. I, Amt 80) vom 17.09.2014,
2011-16/DS-I(A)0611
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main verkauft an die in der Anlage genannten Käufer eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 61 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 163/8 und 181/10 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 19.215,00 EUR (315,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen. Die Vermessungskosten für die Bildung des Kaufgrundstücks werden von der Stadt Offenbach übernommen.
4. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 3.000,00 EUR stehen beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
5. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
6. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung