Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Oktober 2014

 

 

TOP 27

„Netzwerk Elternschule“ und „Frühe Hilfen“; Durchführung des Projektes „Säuglings- und Kleinkind Ambulanz“ am SANA-Klinikum Offenbach a.M.;
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 278/14 (Dez. II, Amt 51) vom 17.09.2014,
2011-16/DS-I(A)0613

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Der in Anlage beigefügten Zuwendungsvereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der „Sana Klinikum Offenbach GmbH“ zur Durchführung des Projekts „Säuglings- und Kleinkind Ambulanz“ mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, alle weiteren Schritte zur Umsetzung des Projekts durchzuführen.

 

3.    Die für das Projekt vorgesehenen Fördermittel in Höhe von 140.000,00 Euro für 24 Monate Laufzeit stehen im Haushalt 2014 bei Produktsachkonto 06030300. 7124000351 – „Kinderschutz, Frühe Hilfen und Elternkompetenz“ - zur Verfügung.

 

4.    Sofern die notwendigen Haushaltsmittel in 2014 bei Produktsachkonto 06030300. 7124000351. – „Kinderschutz, Frühe Hilfen und Elternkompetenz “ - für eine Projektausweitung auf 36 Monate zur Verfügung stehen, ohne andere Trägerprojekte unter dem Dach des „Netzwerkes Elternschule“ zu gefährden, kann der Magistrat eine entsprechende zeitliche Erweiterung der Zuwendungsvereinbarung abschließen.

 

5.    Spätestens nach Ablauf von 2/3 der Projektlaufzeit ist dem Jugendhilfeausschuss ein Zwischenbericht zum Projektverlauf und der Wirkung des Angebots der „Säuglings- und Kleinkind Ambulanz“ vorzulegen. Der Jugendhilfeausschuss legt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls Vorschläge hinsichtlich der Konsequenzen aufgrund dieser Evaluation für die Weiterentwicklung des Systems „Früher Hilfen“ zur Entscheidung vor.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung