Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0623Ausgegeben am 21.10.2014

Eing. Dat. 16.10.2014

 

 

 

 

 

 

Abschluss von Gleichstellungsplänen für die Stadtverwaltung, Feuerwehr sowie die Eigenbetriebe Kindertagesstätten Offenbach und MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 292/14 (Dez. I, Amt 11) vom 15.10.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für

 

die Stadtverwaltung,

 

die Feuerwehr,

 

den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach,

 

den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

 

werden die vorliegenden Frauenförderpläne, genannt „Gleichstellungspläne (GPL)“ für den Zeitraum 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020 abgeschlossen.

 

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 12.12.2012 hat der Magistrat die Rahmendienstvereinbarung
(R-DV) „Chancengleichheit und Frauenförderung“ abgeschlossen und gleichzeitig festgelegt, dass auf der Basis dieser R-DV und gemäß § 4 Hess. Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie der „Satzung zur Umsetzung des HGlG bei der Stadt Offenbach“ bereichsbezogen für die Dienststellen im Geltungsbereich Steuergruppen gebildet und mit der Erarbeitung der GPL beauftragt werden.

 

Die Steuergruppen haben im Einvernehmen mit den zu beteiligenden Frauenbeauftragten sowie den jeweiligen Personalräten sowie interessierten und sachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die beiliegenden Entwürfe erarbeitet.

 

Die Betriebskommissionen des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach sowie des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach haben jeweilig eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Magistrat abgegeben.

 

Die Befassung der Gleichstellungskommission der Stadt Offenbach mit allen vier beiliegenden GPL erfolgte in der Sitzung am 15.09.2014. Die Kommission empfiehlt dem Magistrat die Annahme der Gleichstellungspläne.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder *und im Anschluss im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Gleichstellungspläne zur Einsichtnahme aus.

 

* nachrichtlich: redaktionell geändert

Anlagen:

Gleichstellungspläne

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro