Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0635Ausgegeben am 06.11.2014
Eing. Dat. 06.11.2014
Grundstücksverkauf Brüder-Grimm-Straße 70, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 319/14 (Dez. I, Amt 80) vom 05.11.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 112/19 = 294 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 113.190,00 EUR (385,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Brüder-Grimm-Straße 70 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannten Käufer haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.09.2025. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,90 EUR/m² = 2.028,60 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage
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