Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0637Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1126

Antrag Magistratsvorlage Nr. 321/14 (Dez. I, Amt 80) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1126 = 308 m² an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 143.220,00 EUR (465,00 EUR/m²).

 

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erwerber getragen.

 

5.     Das Flurstück liegt außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach am Main. Für die Stadt Offenbach besteht insofern kein zukünftiges stadtplanerisches Interesse. Auf Grund dessen wird auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts zu Gunsten der Stadt Offenbach am Main sowie auf eine Bebauungsverpflichtung mit Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung verzichtet.

 

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Zwischen den Städten Heusenstamm und Offenbach erfolgte im Jahr 1959 ein größerer Geländetausch sowie eine Verlegung der Gemarkungsgrenze. Resultierend hieraus standen und stehen diverse Grundstücke innerhalb des Gemarkungsgebietes Heusenstamm im Eigentum der Stadt Offenbach.

 

Durch das Umlegungsverfahren im Rahmen der Entwicklung des Neubaugebietes „Südlich der Hohebergstraße“ in Heusenstamm wurden der Stadt Offenbach 8 Baugrundstücke zugeteilt. Die Stadt Offenbach hat dort bereits einige Grundstücke veräußert und beabsichtigt auch die verbliebenen Grundstücke im Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten zu einem adäquaten Preis an Kaufinteressenten zu veräußern.

 

Mit dem Erwerber konnte nun ein Kaufpreis für das vorgenannte Doppelhausgrundstück vereinbart werden, der über dem maßgebenden Bodenrichtwert für Heusenstamm liegt. Im Kaufvertrag wird der Käufer verpflichtet, die anfallenden Erschließungskosten von voraussichtlich ca. 60,00 €/m² zusätzlich zum Kaufpreis direkt an die Stadt Heusenstamm zu entrichten.

 

Da das Flurstück außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach liegt, besteht für die Stadt Offenbach zukünftig kein weiteres stadtplanerisches Interesse. Auf Grund dessen wird empfohlen, auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts zu Gunsten der Stadt Offenbach am Main sowie auf eine Bebauungsverpflichtung mit Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu verzichten.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage