Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0598/2Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

 

Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Offenbach am Main

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 323/14 (Dez. III, Amt 20) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 05.11.2014 wie folgt beschlossen:

 

  1. Der im Magistrat am 20.08.2014 (Vorlage Nr. 246/14) beschlossene Beteiligungsbericht wird auf Seite 7 geändert. Die dort angeführte Jahreszahl 2013 wird auf 2012 korrigiert.

 

  1. Es wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den so geänderten Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Abs. 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.

 

 

Begründung:

 

Der Unterpunkt „Veränderungen im Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach am Main im Jahr 2013“ beinhaltet auf Seite 7 in Bezug auf das Datum einen redaktionellen Fehler.

 

Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

 

Gemäß § 123a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Anlage:

Korrektur der Seite 7 des Beteiligungsberichts 2013

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