Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2015

 

 

 

 

 

TOP 11

Grundstücksverkauf Hessenring 59 und 61, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-012 (Dez. I, Amt 80) vom 14.01.2015,

2011-16/DS-I(A)0666

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.    Die Stadt Offenbach am Main veräußert eine noch zu vermessende Teilfläche mit ca. 4.245 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 21 Nr. 4/7, Hessenring 59 und 61, an die in der Anlage genannte Erwerberin zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.    Der Kaufpreis beträgt 1.655.550,00 EUR (390,00 EUR/m²). Ergibt die endgültige Vermessung einen Mehr- oder Mindergehalt der Fläche so wird dieser mit 390,00 EUR/m² ausgeglichen.

3.    Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung von der Erwerberin zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen. Der vollständige und genehmigungsfähige Bauantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach einzureichen.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

 

5.    Die Vermessung der Teilfläche wird von der Stadt beauftragt. Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 4.000,00 EUR werden über den Kaufpreis finanziert.

6.    Die Käuferin übernimmt die beim Bodenaushub und dem Abbruch der Gebäude entstehenden Mehrkosten für die Entsorgung im Erdreich vorhandener Altlasten, schädlicher Bodenveränderungen, Grundwasserveränderungen sowie für die Entsorgung schädlicher Stoffe in den abzubrechenden Gebäuden ab Klassifizierung nach LAGA 1.2 bis zu einer Höhe von 5.000,00 €. Darüber hinaus gehende Kosten trägt die Veräußerin. Das Kostenrisiko der Stadt wird auf den zu zahlenden Restkaufpreis (Grundstückspreis abzüglich Verrechnungspositionen) beschränkt.

7.    Die Übergabe des Grundstücks erfolgt lastenfrei.

8.    Die Erwerberin verpflichtet sich, innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsabschluss auf dem Grundstück eine neue Wohnanlage inklusive einer Altentagesstätte in 2 Bauabschnitten zu errichten. Der Besitzübergang einschließlich Nutzen und Lasten der Fläche des 1. Bauabschnitts erfolgt zum 01.01.2015, der Besitzübergang einschließlich Nutzen und Lasten der Fläche des 2. Bauabschnitts einen Monat nach Bezugsfertigkeit des 1. Bauabschnitts.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze für den Wohnanteil des Neubauvorhabens werden gemäß Stellplatzsatzung auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen. Für die Altentagesstätte sind lediglich zwei Stellplätze nachzuweisen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt nach § 34 BauGB zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung der Gebäude und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

 

9.    Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung gemäß Punkt 8 erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerberin.

10. Für alle zukünftigen Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

11. Der Abbruch der beiden Bestandsgebäude sowie die Abtrennung der vorhandenen Versorgungsleitungen von dem benachbarten Gebäude Hessenring 57 werden von der Erwerberin im Rahmen der Neubaumaßnahme durchgeführt. Die anfallenden Kosten in Höhe von pauschal brutto 210.000,00 EUR fallen zwangsläufig im Rahmen der Baureifmachung des Grundstücks an und werden mit dem Grundstückskaufpreis gemäß Punkt 2. verrechnet. Den Positionen liegen Kostenschätzungen bzw. Kostenermittlungen zu Grunde. Alle weiteren bisher unbekannten Ver- und Entsorgungsleitungen sowie deren Trennung sind in den vorgenannten Pauschalen nicht enthalten und werden gegen Nachweis ebenfalls mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet.

12. Die Erwerberin verpflichtet sich, im Erdgeschoss des 1. Bauabschnitts eine Altentagesstätte gemäß der vorgelegten Projektplanung zur Anmietung und Nutzung durch die Stadt Offenbach am Main zu errichten.

13. Die Anmietung der Räume der Altentagesstätte durch die Stadt Offenbach erfolgt über einen Zeitraum von 20 Jahren ab bezugsfertiger Übergabe. Die Netto-Mietkosten über diesen gesamten Mietzeitraum belaufen sich auf 12,00 EUR/m²/monatlich, ohne eine Mietanpassungsklausel, während der gesamten 20-jährigen Mietzeit. Die Heiz- und Betriebskosten sind von der Stadt Offenbach zusätzlich zu entrichten und werden maximal bei den aktuellen Kosten des Else-Hermann-Hauses in Höhe von 43.427,11 EUR liegen. Bei einer projektierten Nutzfläche von 319 m² (inklusive Terrassenanteil zu 50%) resultiert hieraus für die Stadt Offenbach am Main eine Gesamtmietbelastung in Höhe von 918.720,00 EUR. Dieser Betrag wird ebenfalls mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet. Ergibt die Nutzflächenberechnung nach Baufertigstellung eine Abweichung gegenüber der projektierten Nutzfläche erfolgt eine Anpassung des Verrechnungsbetrages analog der vorstehenden Verrechnungsmodalitäten. Nach Ablauf der 20-jährigen Mietdauer erhält die Stadt Offenbach die Option die Räume der Altentagesstätte über einen Zeitraum von 5 Jahren für die Netto-Mietkosten von 12,00 EUR/m²/monatlich, ohne eine Mietanpassungsklausel, anzumieten. Nach Ablauf der 5-jährigen Mietdauer ist der Mietzins zwischen den Vertragsparteien neu zu verhandeln.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung