Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0678Ausgegeben am 04.03.2015

Eing. Dat. 26.02.2015

 

 

 

 

 

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt
Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/056 (Dez. III, Amt 32) vom 25.02.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird erlassen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main gehört zu den Kommunen, die den „Schutzschirm“ des Landes Hessen in Anspruch nehmen. Demzufolge gelten für sie auch die „Ergänzenden Hinweise zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 03. März 2014. In der Ziffer 3 dieser Hinweise wird ausdrücklich auf die Ausschöpfung aller Ertragspotentiale zur Verringerung des Haushaltsdefizites verwiesen. Dies muss auch für die Bewirtschaftung öffentlicher Flächen als Parkraum, also auch für den Mainuferparkplatz, gelten.

 

Dort, wo auf Grund der Nachfrage jeder Marktakteur ebenfalls Geld für seine Leistung nehmen würde, muss die öffentliche Hand zumindest grundsätzlich ebenso handeln, wenn dem kein übergeordnetes Interesse entgegensteht. Viele Parkhäuser in der Innenstadt sind das klare Indiz für die Nachfrage nach Stellfläche, daran muss sich das Handeln als Stadt orientieren. Daher sind eine Anpassung der Gebühren an den Marktpreis (durchschnittlich 1,58 € je Stunde in den Parkhäusern der Zone I) um 0,10 € von 1,50 auf 1,60 je Stunde sowie die Bewirtschaftung des Mainuferparkplatzes angezeigt.

 

Die Stadt hat neben der ökonomisch richtigen Bewirtschaftung ihrer Flächen auch weitere Ziele. Eines ist das Ziel einer ökologisch verträglichen Verkehrsmenge. Dies spricht für eine Bewirtschaftung des Mainuferparkplatzes. Pendler und Langzeitparker erhalten zukünftig nicht mehr durch grenzenlose Kostenfreiheit einen ökonomischen Anreiz, den Parkplatz zu nutzen.

 

Als weiteres Ziel existiert aber auch das eines prosperierenden Einzelhandels und damit der ökonomischen und optischen Entwicklung der Innenstadt. Um die Beeinträchtigungen für den Offenbacher Einzelhandel und das Gewerbe möglichst gering zu halten, enthält der Gebührenrahmen für den Mainuferparkplatz eine Privilegierung der Kurzparker zu den Ladenöffnungszeiten: Zwischen 09.30 Uhr und 20.30 Uhr kann man die ersten drei Stunden kostenfrei parken. Somit kann Offenbach als Einkaufsstadt gegenüber Einkäufern weiterhin damit werben, dass man mit dem Auto zum Einkaufen die Innenstadt kostenlos erreichen kann.

 

Als abschließendes Ziel ist beabsichtigt, das Lärmproblem durch rasende Autos auf dem Mainuferparkplatz gegenüber den Anwohnern zu lösen. Insbesondere die nächtliche Bewirtschaftung in allen sieben Nächten die Woche soll dazu beitragen, dass auf dem Mainuferparkplatz in der Vergangenheit aufgetretene Probleme, wie Lärmbelästigungen und vermeintliche Autorennen, besonders in der warmen Jahreszeit, eingedämmt werden können, da der Parkplatz dann von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes mit erfasst wird. Ein Teil der erwirtschafteten Gebühren soll zudem im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner für die Überwachung des Parkplatzes zur Nachtzeit durch einen Sicherheitsdienst verwendet werden.