Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2015

 

 

 

 

 

TOP 4

Steueraufkommen EVO AG
Antrag CDU vom 03.02.2015, 2011-16/DS-I(A)0667

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten,

 

-     auf welcher gesetzlichen Grundlage oder öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zurzeit die Aufteilung (Zerlegung) des Gewerbesteuermessbetrages der EVO AG erfolgt;

 

-     seit wann diese erfolgt;

 

-     worin sich diese begründet;

 

-     welche Beteiligten in welchem prozentualen Umfang partizipieren;

 

-     auf welchen Gesamtbetrag die Stadt Offenbach seither verzichtet hat.

 

2.  Weiter soll der Magistrat zeitnah prüfen und berichten, ob – ggf. auch rückwirkend - ein zu Gunsten der Stadt Offenbach modifizierter Aufteilungsmaßstab durch eine geänderte Vereinbarung durchgesetzt werden könnte oder ob nicht gar der generelle gesetzliche Zerlegungsmaßstab der „Arbeitslöhne“ einen Vorteil für die Stadt generieren würde und von daher der steuerlichen Aufteilung zu Grunde gelegt werden könnte.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung