Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2015

 

 

 

TOP 6

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Philipp-Ullrich-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 306
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/037 (Dez. I, Amt 80) vom 11.02.2015,
2011-16/DS-I(A)0669

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 306 = 1.053 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt 168.480,00 EUR (160,00 EUR/m²).

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 184.000,00 EUR stehen, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2014, beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung