Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2015

 

 

 

 

 

TOP 11

Projekt Kita auf dem ehemaligen MAN-Gelände (Christian-Pleß-Straße);
hier: Anmietung einer vom Grundstückseigentümer zu errichtenden Kindertagesstätte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/044 (Dez. II, Ämter 57 und 51) vom 11.02.2015, 2011-16/DS-I(A)0674

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Der Magistrat wird bevollmächtigt, gegenüber dem Käufer des o. g. Geländes, gemäß dem als Anlage ausgewiesenen nichtöffentlichen Gesprächsprotokoll, eine verbindliche Absichtserklärung zur Errichtung und Anmietung einer Kindertagesstätte abzugeben.

 

  1. Folgende Varianten sind angepasst an die Aktualisierung der Kindertagesstättenentwicklungsplanung mit dem Käufer des Geländes zu verhandeln:

 

Ø 4 Kindergartengruppen, bis zu maximal 5 Gruppen für U3-Kinder (insgesamt 150 Plätze)

 

Ø 4 Kindergartengruppen, bis zu maximal 5 Gruppen für U3-Kinder, 2 Hort-Gruppen (insgesamt 200 Plätze)

 

  1. Die Raumstruktur der anzumietenden Kindertagesstätte ist so vorzusehen, dass die Nutzung hinsichtlich der jeweils aktuellen Nachfrage nach Kindergarten-, Krabbel- oder Hortplätzen möglichst flexibel gestaltet werden kann.

 

  1. Folgende Mietvarianten sind optional zu verhandeln und hinsichtlich ihres fiskalischen wie betriebswirtschaftlichen Optimums für die Stadt Offenbach zu bewerten:

 

a)    Anmietung für 15 Jahre verbindlich mit Verlängerungsoption;

 

b)    Anmietung für 15 Jahre verbindlich bei Einbringung eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 1,5 Mio. € mit Verlängerungsoption;

 

 

 

c)    Mietkauf oder daran angelehnte Finanzierungsmodelle bei Einbringung eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 1,5 Mio. €, sofern das Modell die Förderung eines Baukostenzuschusses nach RiLiSE nicht gefährdet.

 

  1. Die bei Produktsachkonto 06010500.0358000060 – Zuschuss Einrichtung / Bau einer Krabbelstube - zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Mio. € können gemäß Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0289 Punkt 4 vom 29.11.2012 als Baukostenzuschuss eingesetzt werden, sofern die Förderung zu ca. 75 % gemäß den „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE)“ möglich ist.

 

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung