Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0681Ausgegeben am 05.03.2015

Eing. Dat. 05.03.2015

 

 

 

 

 

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offen­bacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards

hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses unter Berücksichtigung der

        aktuellen Rahmenbedingungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-063 (Dez I und II, Amt 60) vom 04.03.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erwei­terungen und Neubauten an Offen­bacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schul-sanierungspro­gramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Mo­dernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztags­betrieb erforderlichen Infra­struk­turen und Erweiterungen der Offen­bacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.

 

3.       Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2026 saniert und erweitert werden:

 

Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grundschule Buchhügel – Sanierung Turnhalle,  Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldtschule, Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mathildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelmschule

 

 

 

4.         Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Bei der Überschreitung eines Investitionsvolumens von jeweils 10 Mio € ist gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorliegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse vorzunehmen.

 

5.         Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumanagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die OPG eingebunden.

 

 

Begründung:

Mit dem in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2007 gefassten Grundsatzbeschluss (DS I (A) 131) sowie der am 02.10.2013 gefassten Fortschreibung (DS I (A) 0443) wurde der Magistrat u. a. beauftragt, die für die Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten erforderlichen Planungen anhand der verabschiedeten Priorisierungslisten, Stand 02/2007 und 09/2013, für die jeweiligen Schulen vorzulegen.

 

Die Maßnahmen der 1. Tranche des Schulsanierungsprogramms wurden bis auf den Neubau der Turnhalle Schule Bieber in Waldhof, die Sanierung der Käthe-Kollwitz-Schule sowie die Sanierung der Humboldtschule bereits umgesetzt. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden die Sanierung der Grundschule Buchhügel sowie darüber hinaus erforderliche Einzelmaßnahmen an Schulen der

2. Tranche vorgezogen und bereits umgesetzt.

 

Aufgrund der restriktiven Auflagen in den Haushaltsgenehmigungen von 2012 bis 2014 des Regierungspräsidiums Darmstadt konnten bislang keine Maßnahmen an den Schulen der 2. Tranche begonnen werden.

 

Um die Auflagen aus dem Schutzschirm zur Haushaltskonsolidierung auch weiterhin zu erfüllen, ist es erforderlich, die zeitliche Umsetzung des Schulsanierungsprogramms im Vergleich zur Fortschreibung aus 2013 anzupassen. Die Reihenfolge der einzelnen Schulen der 2. Tranche ist dabei unverändert geblieben.

 

Die Kosten basieren auf der für die Haushaltsanmeldungen 2015 fortgeschriebenen Grobkostenschätzung für die 2. Tranche. Um den allgemeinen Kostensteigerungsraten Rechnung zu tragen, wurden die bislang fortgeschriebenen Kosten aus dem Jahr 2012 um einen Pauschalbetrag von 25% erhöht.   

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anmeldungen der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schulen der 2. Tranche werden im Rahmen des nächsten Haushaltsbeschlusses 2016 angepasst.

Anlage:

Fortschreibung der Priorisierungsliste vom Februar 2007, Stand 12.02.2015

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.