Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
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2011-16/DS-I(A)0683Ausgegeben am 05.03.2015
Eing. Dat. 05.03.2015
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-066 (Dez III, Amt 21) vom 04.03.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Begründung:
Deutschlandweit wird in fast 500 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer erhoben. Besteuert wird der durch das Innehaben einer Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung aufgewendete Aufwand.
Die aktuelle Haushaltslage sowie die Vorgaben aus der Schutzschirmvereinbarung zur Haushaltskonsolidierung und die daraus erwachsende Notwendigkeit der Ausschöpfung kommunaler Einnahmemöglichkeiten zwingen zu diesem Schritt. Der Steuersatz von 12% wurde in Anlehnung an den durchschnittlichen bundesweiten Steuersatz in Höhe von 11,7% gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Zeit existieren in Offenbach ca. 7.250 Zweitwohnungen. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass davon nach Einführung der Steuer nur ca. 10% -20 % tatsächlich steuerpflichtig werden. Es kommt dann zu einer Bereinigung um sogenannte „Karteileichen“, Abmeldungen und Ummeldungen zum Erstwohnsitz. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Nettokaltmiete von 5.000 € p.a. ergäbe sich eine geschätzte Einnahme bei ungefähr 700 – 1.400 verbleibenden Steuerpflichtigen von ca. 420.000 € bis ca. 840.000 € jährlich. Hierbei handelt es sich nur um eine sehr grobe Schätzung.
Der Nebeneffekt von möglichen Ummeldungen zum Erstwohnsitz und die sich daraus ergebenden Effekte beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind nicht abschätzbar.
Vollzugsaufwand:
Zur operativen Umsetzung ist eine Sachbearbeitungsstelle nach A 10 notwendig. Hierbei orientieren wir uns an der Erfahrung anderer Kommunen. Der Aufwand hierfür beträgt ca. 90.000 € einschließlich Arbeitsplatzkosten.
Anlage:
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
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