Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2011-16/DS-I(A)0685Ausgegeben am 05.03.2015

Eing. Dat. 05.03.2015

 

 

 

 

 

Veranstaltung „Mission Olympic“

hier: abschließende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-070 (Dez . III, Amt 14/ 20/ 21) vom 04.03.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die pauschale Übertragung von Haushaltsresten zum Zweck der Verschiebung von Budgetmitteln in das Folgejahr ist unzulässig. Die Übertragung richtet sich grundsätzlich nach § 21 GemHVO und darf nur zur Erfüllung des im Haushalt, aus dem die Übertragung erfolgt, angegebenen Zwecks verwandt werden. Maßnahmen, die im Folgejahr beginnen, müssen über Nachträge neu veranschlagt werden. Die Anträge auf Übertragung von Haushaltsresten sind durch das zuständige Fachdezernat zu genehmigen und dem Kämmerer in einer Gesamtübersicht vorzulegen.

 

2.    Für eine strikte jährliche Haushaltsabgrenzung sind darüber hinaus die § 39 GemHVO Rückstellungen und § 45 GemHVO Rechnungsabgrenzungen zu beachten.

 

3.    In Umsetzung des § 20 Abs. 1 GemHVO gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb aller zahlungswirksamen Aufwendungen eines Teilhaushalts (Budget), sofern im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist. Das Budget ist das Produkt, sofern im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist.

 

4.    Für einmalige bzw. unregelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sind zukünftig vor verbindlichen Beteiligungszusagen unabhängig von etwaigen Kostenträger- oder Sponsoringzusagen folgende Gesamtkostengrenzen maßgeblich:

 

a)    bis 12.500,- €: aktenkundig dokumentierter Entscheid der Amtsleitung

b)    über 12.500,- € bis 25.000,- €: aktenkundig dokumentierter Entscheid der/ des Dezernentin/ -en

c)    über 25.000,- € bis 100.000,- €: Beschluss des Magistrats

d)    über 100.000,- €: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die in Punkt 1. bis 4. genannten Maßnahmen entsprechend umzusetzen.

 

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 29.01.2014 hat der Magistrat den Beschluss gefasst (Vorlage 040/14), eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe einzusetzen, die analysiert, wie es im Umsetzungsprozess des Wettbewerbs „Mission Olympic“ durch Übertragung von Haushaltsmitteln, Einsparungen sowie aus Gutschriften aus dem Dienstleistungsvertrag der Stadt mit dem ESO zu einer exorbitanten Steigerung der Haushaltsmittel in vermeintlichen Deckungskreisen des Sportamtes kommen konnte, ohne dass der Magistrat davon Kenntnis erhalten hat.

 

Ein Bericht hierzu erfolgte in der Sitzung des Ausschusses Haupt, Finanzen und für Beteiligungen in der Sitzung am 10.02.2014 in Form einer Präsentation der Kämmerei, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag ist Resultat der Arbeit der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Vorgänge um „Mission Olympic“ und umfasst die der Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 HGO vorzulegenden Änderungen in der Haushaltsführung und –steuerung. Weitere Änderungen in der Haushaltsführung und –steuerung betreffen die laufende Verwaltung und wurden daher vom Magistrat beschlossen.

 

Die grundsätzlich dezentrale Durchführung der Planung und Abwicklung des Haushalts soll nicht abgelöst werden. Die Verantwortung für den Haushalt folgt dem Prinzip der Organisation, vom Gesamthaushalt über die Teilhaushalte der Dezernate bis zu den Ämterhaushalten.

 

Zu 1 und 2.:

Die pauschale Übertragung von Haushaltsresten als Finanzinstrument stammt ursprünglich aus der Kameralistik, die keine Bestandskonten kannte. Im Übergang zur Doppik gab es in Offenbach eine großzügige Handhabung der Resteübertragung, insbesondere um die Vielzahl der dezentralen Anwender nicht zu überfordern. Mit dem neuen System und dem neuen Kontenrahmen wird jetzt die strikte jährliche Abgrenzung eingeführt.

 

Der restriktive Umgang mit den Haushaltsresten ist auch den Bedingungen der Haushaltsführung unter den bestehenden Vorgaben des Schutzschirmvertrages geschuldet.

 

Wie in der kaufmännischen Buchführung wird mit Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen gearbeitet. Die Übertragung von Resten soll die Ausnahme darstellen. Maßnahmen, die in der Folgeperiode beginnen, müssen über Nachträge neu veranschlagt werden.

 

Zu 3.:

Die umfangreichen Deckungskreise verhindern eine genaue Planung und Überwachung des Haushalts nach streng abgegrenzter sachlicher Zuordnung. Zur Erlangung von mehr Haushaltsklarheit und –wahrheit sollen sie bis auf vereinbarte Ausnahmen aufgelöst werden.

 

Maßgebliches Kriterium bei der Budgetbildung wird neben dem Amt das Produkt sein, so wird der sachliche Zusammenhang sicherstellt. Beispiel: sämtliche zahlungswirksamen Aufwendungen des Produkts Unterhaltsvorschussgesetz-Leistungen sind gegenseitig deckungsfähig. Aus diesen „amtsbezogenen Produktbudgets“ werden bestimmte Kostenblöcke, wie z. B. Personal- und Versorgungswendungen, exkludiert, da diese in der zentralen Verantwortung bestimmter Ämter (z.B. Personalamt) liegen.

 

Die Vorgehensweise verschafft insgesamt mehr Transparenz und Planungssicherheit auf der Ebene einzelner Sachkonten. Keinesfalls soll sie dazu dienen, gesetzlich verpflichtende Aufgaben der Stadt Offenbach einzuschränken.

 

Sämtliche beschriebenen Änderungen in der Haushaltsführung und -steuerung erfolgen in enger Abstimmung zwischen den dezentralen Organisationseinheiten und der Kämmerei.

 

Zu 4.:

Um zukünftig bereits in einem frühen Stadium einer sich abzeichnenden, möglichen Beteiligung der Stadt Offenbach an einmaligen bzw. unregelmäßig stattfindenden Veranstaltungen publikumswirksamer Natur dem Magistrat bzw. der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit zu geben, über die grundsätzliche Teilnahme der Stadt Offenbach zu befinden, werden die genannten Gesamtkostengrenzen eingeführt. Diese gelten unabhängig davon, ob für eine Veranstaltung bereits Kostenträgerzusagen in Form von Sponsoring o.ä. vorliegen.

 

Die Vorlage muss im Wege des Nachtrags (in den Magistrat)* eingebracht werden, da die verwaltungsinterne Abstimmung aller Punkte aufgrund der Zahl der zu beteiligenden Stellen nicht zum regulären Abgabetermin abgeschlossen werden konnte.

Anlage:

Bericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe vom 07.02.2014, vorgestellt in der Sitzung des Ausschusses HFB am 10.02.2014

 

*redaktionell geändert

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.