Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0681/1Ausgegeben am 16.03.2015

Eing. Dat. 16.03.2015

 

 

 

 

 

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offen­bacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichti-gung ökologischer Standards

hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses unter Berücksichtigung der

        aktuellen Rahmenbedingungen

Ergänzungsantrag CDU vom 16.03.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird um Punkt 6 ergänzt:

 

Um die Realisierung der beschlossen Maßnahmen an Offenbacher Schulen nach 2018 sicher zu stellen wird festgelegt, dass im Rahmen des vorhandenen Investitionsvolumens die Schulbausanierung Vorrang vor allen anderen schon geplanten städtischen Investitionsvorhaben hat. Diese dürfen erst verwirklicht werden, wenn dies ohne Abstriche an der Fortschreibung dieses Grundsatzbeschlusses möglich ist.

 

Der Antrag wird um Punkt 7 ergänzt:

 

Neue zusätzliche Investitionsmittel des Bundes (über das Investitionsprogramm des Bundes erhält Hessen 300 Mio., die an die Kommunen für Investitionen gehen) werden,  soweit keine Einschränkung oder explizit Zweckzuweisungen des Landes vorliegen, in die Schulbausanierung fließen. Ziel ist es, nach hinten verschobene Schulsanierungsprojekte wieder nach vorne zu ziehen und die notwendige Sanierung nicht weiter zu verzögern.

 

Der Antrag wird um Punkt 8 ergänzt:

 

Auf den Umbau des Marktplatzes wird zugunsten der Schulbausanierung verzichtet, der Umbau der Kaiserstraße wird zeitlich nach hinten geschoben um die, in die Jahre 2019 und später verschobenen Schulbausanierungsprojekte, gemäß dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0443/1, im ursprünglichen Zeitrahmen zu realisieren.

 

Der Antrag wird um Punkt 9 ergänzt:

 

Sollten Finanzierungsmittel zur Schulbausanierung fehlen oder nachträglich nötig werden, werden diese nicht von anderen Schulbausanierungsprojekten abgezogen.

 

Begründung:

 

Teile des Schulbausanierungsprogram wurde bereits in der Vergangenheit nach hinten gestellt um andere Investitionsmaßnahmen realisieren zu können.

 

Um zu verhindern, dass auf Kosten von wünschenswerten, aber nicht notwendigen Investitionsmaßnahmen die Schulbausanierung noch weiter nach hinten verschoben wird muss der Magistrat dazu verpflichtet werden, das vorhandenen Investitionsvolumen erst dann für übrige Maßnahmen zu verwenden, wenn dies ohne Abstriche an dem fortgeschriebenen Grundsatzbeschluss möglich ist. Im Weiteren weisen wir auf den Beschluss 2011-16/DS-I(A)0443/1 hin und fordern den Magistrat auf, diesen auch umzusetzen.