Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0682/1Ausgegeben am 18.03.2015

Eing. Dat. 18.03.2015

 

 

 

 

 

Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH

hier:    Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.03.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1.    Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbh ( Anlage 1) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 3) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

§ 5 Absatz 2 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH:

 

Soweit die Zustimmung nicht bereits aus Absatz 1 folgt, wird sie zur Vornahme nachfolgend genannter Handlungen und Rechtsgeschäfte hiermit im Voraus erteilt, wenn die folgenden Wertgrenzen nicht überschritten werden:

 

 

Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro

 

 

·         Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von

 

100

 

 

·         Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

 

 

·           Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge)

 

 

 

70

·           Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern

 

 

50

·           Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet

 

 

80

 

 

·         Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrat überschreitet

 

 

100

 

 

·         Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften

 

 

20

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

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