Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0684/3Ausgegeben am 19.03.2015

Eing. Dat. 19.03.2015

 

 

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 19.03.2015

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die beiliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird mit folgender Ergänzung beschlossen:

 

§ 6 der Hundesteuersatzung der Stadt Offenbach wird durch folgende Punkte ergänzt:

 

·         Steuerbefreiung wird gewährt für Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen gemeinnützigen Vereinen untergebracht sind, soweit diese über eine durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach erteilte Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen.

 

·         Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus dem in Offenbach ansässigen Tierheim erworben wurden, werden bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres steuerbefreit.

 

·         Für dauerhaft gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und Abs. 5, für die ein Steuersatz nach § 5 Abs. 2 festzusetzen ist, beträgt die Steuer jährlich 90,- EUR, wenn der Hund mit der / dem Halterin / Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertigere Prüfung entsprechend den Richtlinien des VDH, abgenommen von einer/einem durch den VDH anerkannten Prüferin/Prüfer, bestanden hat. Die Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.

 

 

Begründung:

 

Die antragsstellenden Fraktionen möchten mit der Steuerbefreiung erreichen, dass die Zahl der Hunde steigt, die vom Tierheim oder anderen Tierschutz-Einrichtungen vermittelt werden. Das dient sowohl dem Wohl der Vierbeiner als auch der finanziellen Entlastung der Einrichtungen, die sich zum Großteil über Spenden finanzieren. Eine einjährige Steuerbefreiung für vermittelte Tiere aus Tierheimen gilt bereits in vielen anderen Städten, z.B. in Mannheim, Berlin und Chemnitz.