Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015
TOP 5
Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren
der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/056 (Dez. III, Amt 32) vom 25.02.2015,
2011-16/DS-I(A)0678
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.03.2015,
2011-16/DS-I(A)0678/1
Änderungsantrag FDP vom 19.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0678/2
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0678/1, 2011-16/DS-I(A)0678
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird mit folgender Änderung erlassen:
§2
Gebührenstaffelung
(2) Die Parkgebühren betragen
c) im Bereich der Zone III = zwischen 09:30 und 20:30
1. drei Stunden kostenlos
jede weitere angefangene
halbe Stunde 0,70 Euro
max. 11 Stunden 11,20 Euro
zwischen 20:30 und 06:00 Uhr
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
jedoch maximal 5,00 Euro
zwischen 06:00 und 09:30
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0678/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die *(Anlage 1) der Magistratsvorlage wird wie folgt geändert:
§ 2
Gebührenstaffelung
c) im Bereich der Zone III = zwischen 09:30 und 20:30 Uhr
1. vier Stunden kostenlos
* Nachrichtlich: redaktionell geändert
2011-16/DS-I(A)0678/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:
§2
Gebührenstaffelung
(2) Die Parkgebühren betragen
c) im Bereich der Zone III = zwischen 09:30 und 20:30
1. drei Stunden kostenlos
jede weitere angefangene
halbe Stunde 0,70 Euro
max. 11 Stunden 11,20 Euro
zwischen 20:30 und 06:00 Uhr
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
jedoch maximal 5,00 Euro
zwischen 06:00 und 09:30
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
2011-16/DS-I(A)0678 (geänderte Anlage)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird unter Berücksichtigung von 2011-16/DS-I(A)0678/1 erlassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.