Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015

 

 

 

 

TOP 9

Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH
hier: Satzungsänderungen & Geschäftsordnungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-064 (Dez I und II, Amt 20) vom 04.03.2015,
2011-16/DS-I(A)0682
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0682/1

Änderungsantrag CDU vom 17.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0682/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0682/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbh ( Anlage 1) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 3) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

§ 5 Absatz 2 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH:

 

Soweit die Zustimmung nicht bereits aus Absatz 1 folgt, wird sie zur Vornahme nachfolgend genannter Handlungen und Rechtsgeschäfte hiermit im Voraus erteilt, wenn die folgenden Wertgrenzen nicht überschritten werden:

 

 

Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro

 

 

  • Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von

 

100

 

 

  • Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

 

 

·           Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge)

 

 

 

70

·           Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern

 

 

50

·           Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet

 

 

80

 

 

  • Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrag überschreitet

 

 

100

 

 

  • Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften

 

 

20

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0682/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.     In Anlage 1 –Gesellschaftsvertrag- wird in § 2 –Gegenstand des Unternehmens- in Abs. (1) erster Satz „und von Besucherzentren städtischer Einrichtung“ gestrichen;

2.     In § 2 Abs. (2) wird der Passus „sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben, oder verpachten. Sie ist berechtigt,……oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen.“ gestrichen;

3.     In Anlage 3 –Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH- werden in § 5 –Zustimmungspflichtige Geschäfte, Wertgrenzen- in Abs. (2) die Wertgrenzen im Einzelfall wie nachstehend in Tsd. Euro festgelegt:

 

 

 

Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro

 

 

·         Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von

 

100

 

 

·         Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

 

 

·           Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge)


 

 

70

·           Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern

 

50

·           Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet

 

 

80

 

 

·         Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrag überschreitet

 

 

100

 

 

·         Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften

 

 

20

 

2011-16/DS-I(A)0682/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


  1. Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbh ( Anlage 1) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 3) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

§ 5 Absatz 2 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der OSG GmbH:

 

Soweit die Zustimmung nicht bereits aus Absatz 1 folgt, wird sie zur Vornahme nachfolgend genannter Handlungen und Rechtsgeschäfte hiermit im Voraus erteilt, wenn die folgenden Wertgrenzen nicht überschritten werden:

 

 

Wertgrenze je Einzelfall in Tsd. Euro

 

 

  • Aufnahme von mittel – und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und einem Wertumfang von

 

100

 

 

  • Vornahme von Rechtshandlungen oder Abschluss von Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben und der Gesellschaft Verpflichtungen auferlegen, sofern nicht bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung beschlossen

 

 

 

·           Abschluss oder Änderung von Dienstverträgen, die eine jährliche Vergütung vorsehen, die folgenden Jahresbetrag überschreitet (hierzu zählen auch Verträge Beraterverträge)

 

 

 

70

·           Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern

 

 

50

·           Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit der vertraglich vorgesehene Miet- und Pachtzins den folgenden Jahresbetrag überschreitet

 

 

80

 

 

  • Einleitung von Verfahren vor Gerichten sowie der Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren, soweit der Streitwert den folgenden Betrag überschreitet

 

 

100

 

 

  • Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Abschluss von darauf gerichteten Verpflichtungsgeschäften

 

 

20

2011-16/DS-I(A)0682

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0682/1  entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0682:

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH (Anlage 1) und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung