Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0683/2Ausgegeben am 19.03.2015

Eing. Dat. 19.03.2015

 

 

 

 

 

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Ergänzungsantrag Piraten vom 19.03.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die vorliegende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird im § 6 Entstehung, Erhebung und Fälligkeit der Steuer um einen neuen Absatz wie folgt ergänzt:

 

Schülern, Auszubildenden, Studenten und Beziehern von Wohngeld kann auf schriftlichen Antrag unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung eine Steuerbefreiung gewährt werden. Eine Steuerbefreiung tritt ein, wenn vom Antragsteller schriftlich erklärt wird, dass kein eigenes Einkommen erzielt wird.

 

 

Begründung:

 

Die Zweitwohnungssteuer ist in ihrem Wesen als Luxussteuer grundsätzlich akzeptabel: wer es sich leisten kann, zwei Wohnungen zu unterhalten, der darf sich auch um das Gemeinwohl am Ort der Nebenwohnung kümmern (Eigentum verpflichtet!). Gleichwohl ist die Zweitwohnung für manche Leute keineswegs ein Luxus, sondern ein notwendiger Lebensumstand.

 

Studenten werden von der Zweitwohnungssteuer voll belastet, auch wenn sie über keine bzw. nur geringe Einnahmen verfügen. In Bezug auf das verhältnismäßig geringe Budget ist so eine Maßnahme als kritisch einzustufen. Eine Leistungsfähigkeit im steuerlichen Sinne liegt nicht vor, insbesondere wenn sie auf Sozialleistungen wie zum Beispiel den Mietzuschuss im BAföG oder auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind.

 

Ebenso kann es nicht der Sinn der Zweitwohnungssteuer sein, Einwohner ohne eigenes Einkommen zu treffen. Wenn für die Einführung der Zweitwohnungssteuer finanzielle Interessen bei der Stadt entscheidend sind, dann kann es nicht unser Interesse sein, die Bezieher von Wohngeld zu einer Ummeldung ihres Erstwohnsitzes nach Offenbach zu bewegen.