Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0706Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 23.04.2015

 

 

 

 

 

Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB):

Projekt "Vernetzte Anschlussmobilität - eMobil 2.0" mit dem Partner Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-119 (Dez. II, OVB) vom 22.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die OVB wird ermächtigt, einen Antrag für das Projekt "Vernetzte Anschlussmobilität - eMobil 2.0" zusammen mit dem RMV als Partner im Rahmen der Förderprojekte zur Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu stellen.

 

2.    Nach Bewilligung der Förderung wird die OVB des Weiteren ermächtigt, die geplanten fünf weiteren eMobil-Stationen in Offenbach aufzubauen und gemeinsam mit dem RMV zu betreiben.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Förderung der Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ergibt sich für die OVB und den Partner RMV, die einmalige Möglichkeit zu vertretbaren Kosten die gut funktionierende und gut angenommene eMobil-Station am Marktplatz um weitere Stationen im Stadtgebiet zu ergänzen.

 

Aufbauend auf den Erfahrungen der bereits 2011 in Offenbach in Betrieb genom­menen eMobil-Station, mit Ende 2014 476 angemeldeten Nutzern, ist das Ziel von OVB und RMV, das intermodale Angebot mit Elektrofahrzeugen auszubauen, um eine sinnvolle, logische und abgestimmte Verknüpfung untereinander zu gewähr­leisten. Dieser Ansatz der Verknüpfung wurde bereits als Bestandteil des aktuellen Nahverkehrsplanes (2013-2017) als wichtiger Punkt zur Attraktivitätssteigerung der Mobilität in Offenbach beschlossen. Er trägt u. a. dazu bei, dass insbesondere in Zeiten in denen der Takt der städtischen Buslinien ausgedünnt werden musste (siehe Beschluss 2011-16/DS-I(A)0294 und 2011-16/DS-I(A)0294/4 vom 07.02.2013 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes) ein ergänzendes Angebot im Nahverkehr in der Stadt zur Verfügung steht.

 

Im Projekt ist es vorgesehen Standortwahl und Angebot eng an den Mobilitäts­bedürfnissen der Nutzer sowie an verkehrlichen und nutzungsbedingten Aspekten auszurichten. Rück- und Ausgabepunkt der Elektrofahrzeuge an den Stationen soll frei wählbar sein, so dass neben der Ausgabe auch die Abgabe der Fahrzeuge an unterschiedlichen Standorten möglich ist. Damit soll das erkannte, aber noch nicht ausgeschöpfte Potenzial an zusätzlichen Nutzern und Nutzungen gehoben werden. Ein großer Mehrwert ist bei einer höheren Anzahl an Stationen und der Systemer­weiterung gegenüber dem heutigen Modell, dass ein Stationsnetz mit flexiblerer Nutzbarkeit in Offenbach entsteht. An jeder der neu zu errichtenden Stationen soll eine Nutzung von Elektroautos und Pedelecs möglich sein.

 

Darüber hinaus ist angedacht, die Stationen auch Externen als Lade-Punkt zur Verfügung zu stellen.

 

Die Kosten zur Errichtung und Betrieb der neuen Stationen belaufen sich in Summe bis einschließlich 2019 auf 1,83 Mio. €. Bei einer Förderung von mindestens 40% entfallen hiervon 1,43 Mio. € in den Förderzeitraum (30 Monate).

 

Im Rahmen des Förderzeitraumes werden Fördermittel durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von 662 T€ und durch den Betrieb der neuen Stationen Einnahmen in Höhe von 30 T€ erwartet. Hieraus ergibt sich ein rechnerischer Eigenanteil von 370 T€ pro Partner (RMV und OVB).

 

Die aktuelle Förderrichtlinie steht seitens des Bundesverkehrsministeriums kurz vor Veröffentlichung. Sollte für das Vorhaben eine geringere Förderquote als 40% zum Ansatz kommen, wird die OVB den Förderantrag nicht einreichen.

 

Nach Ende der Förderlaufzeit belaufen sich die prognostizierten Betriebskosten der neuen Stationen auf rund 397 T€ (30 Monate). Nach Abzug der prognostizierten Einnahmen in Höhe von 57 T€ verbleiben für diesen Zeitraum pro Partner Aufwendungen in Höhe von 170 T€ (= rd. 6 T€/ Monat) wirksam.

 

Der Aufsichtsrat der OVB hat sich in der Sitzung am 11.09.2014 mit der Vorlage befasst und dieser zugestimmt.

 

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