Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015

 

 

 

 

 

TOP 8

Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA) der Stadt Offenbach am Main
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-098 (Dez. I, Amt 10) vom 22.04.2015,
2011-16/DS-I(A)0693
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 06.05.2015,

2011-16/DS-I(A)0693/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0693/1, 2011-16/DS-I(A)0693

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.

Dem in der Anlage beigefügten Teil I der „Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Offenbach am Main“ (AGA) wird zugestimmt.

 

2.

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die Teile II und III der „Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Offenbach am Main“ abschließend zu entwickeln und sodann die gesamte AGA mit den Teilen I – III als Ersatz für die „Verwaltungs- und Dienstordnung der Stadt Offenbach am Main“ (VDO) in Kraft zu setzen.

 

3.

Die gesamte Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA), bestehend aus den Teilen I – III, wird der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung durch den Magistrat und vor Inkraftsetzung zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0693/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 3 wird geändert in:

 

Die gesamte Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA), bestehend aus den Teilen I – III, wird der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung durch den Magistrat und vor Inkraftsetzung zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

2011-16/DS-I(A)0693 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.

Dem in der Anlage beigefügten Teil I der „Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Offenbach am Main“ (AGA) wird zugestimmt.

 

2.

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die Teile II und III der „Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Offenbach am Main“ abschließend zu entwickeln und sodann die gesamte AGA mit den Teilen I – III als Ersatz für die „Verwaltungs- und Dienstordnung der Stadt Offenbach am Main“ (VDO) in Kraft zu setzen.

 

3.

Die gesamte Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA), bestehend aus den Teilen I – III, wird der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung durch den Magistrat und vor Inkraftsetzung zur Abstimmung vorgelegt.

 

2011-16/DS-I(A)0693 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Dem in der Anlage beigefügten Teil I der „Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Offenbach am Main“ (AGA) wird zugestimmt.

 

2.

Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die Teile II und III der „Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Offenbach am Main“ abschließend zu entwickeln und sodann die gesamte AGA mit den Teilen I – III als Ersatz für die „Verwaltungs- und Dienstordnung der Stadt Offenbach am Main“ (VDO) in Kraft zu setzen.

 

3.

Die gesamte Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA), bestehend aus den Teilen I – III, wird der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung durch den Magistrat und vor Inkraftsetzung zur Kenntnisnahme zugeleitet.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung