Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015

 

 

 

 

 

TOP 9

Erschließung Bieber-Nord
hier: Projektbeschluss über die öffentlich-rechtliche Erschließung des Baugebietes Bieber-Nord (B-Plan 536 A)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-104 (Dez. I, Amt 60, ESO Eigenbetrieb) vom 22.04.2015, 2011-16/DS-I(A)0694

Vor Aufruf des TOP 9 verlässt Frau Stv. Reichenbach (CDU) den Sitzungssaal. Die Lautsprecher sind ausgeschaltet.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Punkte 1, 9–11 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Punkte 2–8 wie folgt:

1.     Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 542 vom 27. August 2003 zur „Zustimmung des Maßnahmenträgervertrages mit der EEG bezüglich der privatrechtlichen Erschließung des Baugebietes Bieber-Nord“  nicht abschließend umgesetzt werden kann.

 

2.     Die Erschließung des Baugebietes Bieber-Nord (B-Plan 536 A) erfolgt öffentlich-rechtlich auf Basis der Satzungen der Stadt Offenbach.

 

3.     Den Erschließungskosten „Erschließung Bieber-Nord“ auf der Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), dem Ing.-Büro Kocks Consult GmbH, Frankfurt und dem Büro für Landschaftsarchitektur und Ökologie, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 12.252.505,32 € einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

4.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

a.      Produktkonto 12010100.0500000260/12010100.0952009360, Investitions-nummer 1201010500601601 „Erschließung Bieber-Nord (12.01.01)“:

 

Haushaltsmittel bis 2014                                                          800.000,00 €

 

Haushaltsplan 2015:                                                              1.000.000,00 €

 

Haushaltsplan 2016:                                                              1.700.000,00 €

 

Haushaltsplan 2017:                                                              2.100.000,00 €

 

Haushaltsplan 2018:                                                              2.100.000,00 €

 

Haushaltsplan 2019:                                                              1.122.500,00 €

 

Haushaltsplan 2020ff (2022/2023):                                     2.962.500,00 €

 

Gesamt:                                                                                 11.785.000,00 €

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Haushaltsplan 2016 im Rahmen des Gesamtfinanzhaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

b.      Verwahrgeldkonto 12010100.4860000260

„Rückbau Straßenprovisorium Bieber-Nord“                           65.000,00 €

 

c.      Im Rahmen der ursprünglichen vorgesehenen
privatrechtlichen Erschließung
sind bereits Kosten in Höhe von                                             402.505,32 €

 

angefallen. Die Verrechnung  erfolgte über das USK 63100.96120/ Produktkonto 12010100.0952008860  („Maßnahmenumsetzung Erschließung Bieber-Nord“)

 

Somit ergibt sich folgender Gesamtkostenaufwand:

 

a)                                                                                11.785.000,00 €

 

b)                                                                                       65.000,00 €

 

c)                                                                                     402.505,32 €

 

                                                               12.252.505,32 €

 

5.     Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme stellt sich damit wie folgt dar:

 

Verwahrgeldkonto 12010100.4860000260                                                65.000,00 €

 

Erschließungsbeiträge (Straße, Entwässerung, Lärmschutz):        10.085.000,00 €

 

Kreditmarktmittel                                                                                        2.102.505,32 €

 

                                                                                                                   12.252.505,32 €

 

Die notwendige Anpassung der Erschließungsbeiträge ist im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen.

 

6.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 578.199,31 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

7.     Die Unterhaltungskosten (Straßenbauleistungen sowie Grünpflegeleistungen), die Bestandteile der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 305.924,86 €/pa.

 

Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ (71.218,04 €) sowie Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ (234.706,82 €), in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im Nachtrag) zusätzlich bereitzustellen.

 

7a. Die Bereitstellung der Mittel zu 6. und 7. im Ergebnishaushalt müssen

      schutzschirmkonform (ergebnisneutral) erfolgen.

 

8.     Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

9.     Für die Herstellung der Entwässerung im Baugebiet Bieber Nord durch den ESO Eigenbetrieb wurden im Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2014 und 2015 bezogen auf die Jahre 2014 bis 2019 Mittel in Höhe von 6.145.000,00 € eingestellt.

 

10.  Zur Ableitung des Abwassers u.a. von Bieber-Nord bis zum Main als Hauptsammler sind noch die verschiedenen Entwässerungsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 15,2 Mio. € zu bauen. Daher wurden durch den ESO Eigenbetrieb im Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2015 für die Jahre 2015 bis 2019 entsprechende Mittel, jeweils bezogen auf das Jahr der erwarteten Auszahlungen eingestellt.

 

11.  Für die Kanalbaumaßnahmen des ESO werden Kanalbeiträge in Höhe von voraussichtlich 1.901.000,00 € erhoben.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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