Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015

 

 

 

 

TOP 19

Grundstückstausch Schumannstraße 146, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-115 (Dez I, Amt 80) vom 22.04.2015,
2011-16/DS-I(A)0704

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     A) Die Stadt Offenbach am Main erhält von der in der Anlage genannten Tauschpartnerin das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 10 Nr. 47/5 mit einer Größe von 1.650 m² zum Preis von 33.000,00 EUR ( = 20,00 EUR/m²),

 

B) im Gegenzug erhält die in der Anlage genannte Tauschpartnerin aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 10 Nr. 46/2 eine Teilfläche von ca. 1.520 m² zum Preis von rd. 228.000,00 EUR (= 150,00 EUR/m²).

 

Der Grundstückstausch erfolgt zu den weiteren wesentlichen Bedingungen:

2.     Aufgrund der Differenz der Bodenwerte ist eine Herauszahlung durch die Tauschpartnerin in Höhe von rd. 195.000,00 EUR an die Stadt Offenbach zu leisten.

Für den Fall eines Weiterverkaufs der Teilfläche aus Nr. 46/2 innerhalb von 15 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages wird eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von 60,00 EUR/m² zzgl. einer jährlichen Verzinsung von 1,5 % vereinbart.

3.     Die Herauszahlung von rd. 195.000,00 EUR wird bis spätestens vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung gezahlt und ist beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

4.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten jeweils für den eigenen Erwerb getragen, die Vermessungskosten für die abgehende Teilfläche trägt die Stadt, sie werden über den Kaufpreis finanziert.

5.     Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 8.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2015 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

6.     Für die Teilfläche unter B) wurde noch kein Kanalbeitrag angefordert. Insofern wird aus dem Herauszahlungsbetrag der Kanalbeitrag in Höhe von ca. 33.000,00 EUR intern zu Gunsten des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement umgebucht.

7.     Die Tauschfläche wird innerhalb von 3 Jahren von der Tauschpartnerin, gemeinsam mit dem anliegenden Grundstück Nr. 47/6, mit einem Funktionsgebäude bebaut und der geplanten gewerblichen Nutzung (Autohandel) zugeführt.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung